BFH: Keine Lohnbesteuerung bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter im Rahmen einer Unternehmensnachfolge führt nicht zwingend zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) und bestätigte damit die Auffassung des Finanzgerichts (FG).

(PDF)
Das Urteil des BFH stärkt die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen.Das Urteil des BFH stärkt die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen.Foto: Adobestock

Hintergrund des Falls

Die Klägerin war seit vielen Jahren in der Führungsebene eines mittelständischen Unternehmens tätig. Nach dem Ausscheiden des Sohns der Gründungsgesellschafter als potenzieller Nachfolger beschlossen die bisherigen Anteilseigner, die Unternehmensleitung auf die Klägerin sowie vier weitere Führungskräfte zu übertragen. Zu diesem Zweck erhielten diese jeweils 5,08 % der Gesellschaftsanteile unentgeltlich.

Das zuständige Finanzamt (FA) bewertete den durch die Schenkung entstandenen geldwerten Vorteil als steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterwarf ihn der Besteuerung. Das FG entschied dagegen, dass die Übertragung nicht als Entlohnung für die Arbeitsleistung der Klägerin zu werten sei. Diese Einschätzung hat der BFH nun bestätigt.

Entscheidung des BFH

Grundsätzlich liegt Arbeitslohn vor, wenn einem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird. Eine verbilligte oder unentgeltliche Übertragung von Unternehmensanteilen kann dann einen steuerpflichtigen Vorteil darstellen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Begünstigten steht.

Der BFH stellte jedoch klar, dass die Anteilsübertragung im vorliegenden Fall nicht maßgeblich durch das Arbeitsverhältnis veranlasst war. Vielmehr stand die Unternehmensnachfolge als wirtschaftliches Motiv im Vordergrund. Der in der schenkweisen Übertragung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen liegende Vorteil sei daher keine Entlohnung für vergangene oder zukünftige Arbeitsleistungen.

Indizien gegen die Annahme von Arbeitslohn

Der BFH führte mehrere Aspekte an, die gegen eine steuerpflichtige Entlohnung sprechen:

  • Die Anteilsübertragung war nicht an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft.
  • Der vom Finanzamt angenommene Vorteil fiel im Vergleich zu den Bruttoarbeitslöhnen der Beschenkten deutlich aus dem Rahmen.

Damit stärkt das Urteil die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen, insbesondere im Mittelstand, und bestätigt, dass unentgeltliche Beteiligungen nicht automatisch zu Arbeitslohn führen

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Rani26/pixabay
Steuern

Steuerfalle häusliches Arbeitszimmer: Umzugskosten nicht absetzbar

Ein Umzug zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers kann die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern – insbesondere bei überwiegender Tätigkeit im Homeoffice. Doch sind die damit verbundenen Kosten auch steuerlich absetzbar, wenn der Umzug allein aus diesem Grund erfolgt? Der Bundesfinanzhof hat hierzu nun eine klare Entscheidung getroffen.

Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Foto: Adobestock
Wohngebäude

BFH-Urteil: Kein sofortiger Steuerabzug für Hausgeld in die Erhaltungsrücklage

Wenn Eigentümer einer vermieteten Wohnung monatliches Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, fließt ein Teil davon in die sogenannte Erhaltungsrücklage. Doch wann genau können Vermieter diese Zahlungen steuerlich geltend machen?

Die Klägerin argumentierte, die Erstattung der Steuerlast sei lediglich der Ersatz eines „Steuerschadens“ und daher nicht steuerpflichtig.Die Klägerin argumentierte, die Erstattung der Steuerlast sei lediglich der Ersatz eines „Steuerschadens“ und daher nicht steuerpflichtig.Foto: Bundesfinanzhof/Andreas Focke
Urteile

BFH: Verdienstausfallentschädigungen und Steuererstattungen sind steuerpflichtig

Geschädigte, die Verdienstausfallentschädigungen erhalten, müssen nicht nur diese Zahlungen, sondern auch die Erstattung der darauf entfallenden Steuerlast versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern (Symbolbild).Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern (Symbolbild).DALL-E
Recht

Fondsmanager verurteilt: BGH bestätigt Haftstrafen wegen Cum-Ex-Deals

Zwei Londoner Fondsmanager landen wegen Cum-Ex-Geschäften endgültig hinter Gittern – der Bundesgerichtshof hat nun das letzte Wort gesprochen. Doch was genau war ihre Rolle im Steuerkarussell rund um 92 Millionen Euro?

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht