Brückentage im Arbeitsrecht: Unterschiede zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Veröffentlichung: 02.05.2025, 10:05 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Brückentage – also Arbeitstage zwischen einem Feiertag und einem Wochenende – sind bei Arbeitnehmern beliebt, um mit wenigen Urlaubstagen längere Erholungsphasen zu schaffen. Doch wie sind Brückentage arbeitsrechtlich geregelt? Gibt es Unterschiede zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst?

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Kein gesetzlicher Anspruch auf Brückentage in der PrivatwirtschaftKein gesetzlicher Anspruch auf Brückentage in der Privatwirtschaftwebandi/pixabay

Brückentage in der Privatwirtschaft

In der Privatwirtschaft gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf freie Brückentage. Arbeitnehmer müssen für diese Tage regulär Urlaub beantragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen, kann diese jedoch ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Soziale Gesichtspunkte, wie etwa schulpflichtige Kinder, können bei der Urlaubsvergabe berücksichtigt werden.

Eine Anordnung von Zwangsurlaub an Brückentagen ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. In solchen Fällen muss der Betriebsrat einbezogen werden, und es bedarf einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.

Brückentage im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten spezifische Regelungen, die sich aus Tarifverträgen wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) ergeben. Hier sind zusätzliche dienstfreie Tage, wie etwa der 24. und 31. Dezember, häufig tariflich geregelt.

Für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst kann es vorkommen, dass sie an Feiertagen arbeiten müssen. Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem der Arbeitnehmer laut Dienstplan arbeiten müsste, und nimmt er Urlaub, wird dieser Tag auf den Urlaubsanspruch angerechnet .

Deutliche Unterschiede in beiden Sektoren

Die Regelungen zu Brückentagen variieren zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst erheblich. Während in der Privatwirtschaft Flexibilität und betriebliche Notwendigkeiten im Vordergrund stehen, sind im öffentlichen Dienst viele Aspekte tariflich geregelt. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über die geltenden Regelungen in ihrem Arbeitsverhältnis informieren und Urlaubsanträge entsprechend planen.

Beispielhafte Regelungen

  • Privatwirtschaft: Ein Unternehmen kann durch eine Betriebsvereinbarung festlegen, dass an bestimmten Brückentagen Betriebsruhe herrscht. In diesem Fall müssen Mitarbeiter Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.
  • Öffentlicher Dienst: Einige Behörden haben Dienstvereinbarungen, die eine Mindestbesetzung an Brückentagen vorsehen, beispielsweise dass mindestens 50 % der Mitarbeiter anwesend sein müssen.
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