Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge – doch auch Arbeitgeber profitieren von ihrem Angebot. Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben stärkt sie die Mitarbeiterbindung, verbessert das Arbeitgeberimage und bringt steuerliche Vorteile.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen noch immer unterschätzt. Dabei bietet sie nicht nur Arbeitnehmern Vorteile, sondern bringt auch für Arbeitgeber eine Reihe positiver Effekte mit sich. WIFO-Chef Sven Burkhart hebt in einem aktuellen Blogbeitrag sieben zentrale Gründe hervor, warum Betriebe die bAV aktiv nutzen sollten.
1. Gesetzliche Verpflichtung erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden
Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten eine bAV anzubieten und mindestens 15 Prozent Zuschuss zu leisten. Unternehmen, die diese Vorgabe ignorieren, können sich sogar schadenersatzpflichtig machen. „Viele Unternehmen unterschätzen dieses Risiko“, warnt Burkhart. „Mit einer gut strukturierten bAV sind Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite.“
2. Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber stärken
Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ist für Unternehmen eine zentrale Herausforderung. Zusatzleistungen wie eine bAV spielen dabei eine entscheidende Rolle. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens AON ist die betriebliche Altersversorgung für 86 Prozent der 25- bis 29-Jährigen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitgebers. „Gerade junge Fachkräfte achten zunehmend auf Benefits über das Gehalt hinaus“, stellt Burkhart heraus. „Wer hier eine attraktive bAV bietet, verbessert seine Position im Wettbewerb um Talente.“
3. Mitarbeiterbindung erhöhen
Neben der Gewinnung neuer Fachkräfte trägt eine attraktive bAV-Lösung auch zur langfristigen Bindung von Mitarbeitern bei. Insbesondere für Beschäftigte über 40 Jahre ist eine betriebliche Altersvorsorge oft wichtiger als eine Gehaltserhöhung, wie Daten der Stuttgarter Versicherung zeigen. „Viele Unternehmen setzen auf Bonuszahlungen oder Gehaltserhöhungen – doch eine bAV hat oft eine nachhaltigere Wirkung“, betont Burkhart. „Sie schafft einen echten Mehrwert, den Mitarbeiter langfristig zu schätzen wissen.“
4. Verantwortung als Arbeitgeber übernehmen
Die gesetzliche Rente allein reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. „Unternehmen sollten sich dieser Realität bewusst sein und ihre Mitarbeiter aktiv bei der Vorsorge unterstützen“, sagt Burkhart. Eine bAV zeigt, dass der Arbeitgeber sich um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert – auch über das aktive Berufsleben hinaus. Dies kann ein entscheidender Faktor für die Arbeitgebermarke und das Vertrauen der Belegschaft sein.
5. Produktivität und Motivation steigern
Eine finanzielle Absicherung im Alter schafft Sicherheit – und zufriedene Mitarbeiter sind produktiver. „Wenn sich Beschäftigte keine Sorgen um ihre Altersvorsorge machen müssen, können sie sich stärker auf ihre Arbeit konzentrieren“, erklärt Burkhart. „Das wirkt sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima aus.“
6. Steuerliche Vorteile und geringere Lohnnebenkosten
Arbeitgeber profitieren bei der bAV von steuerlichen Vorteilen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich absetzbar, und durch die Entgeltumwandlung können zudem Lohnnebenkosten gesenkt werden. „Es gibt viele Irrtümer darüber, dass eine bAV teuer sei“, stellt Burkhart klar. „Tatsächlich können Unternehmen ihre Steuerlast senken und gleichzeitig ihre Attraktivität für Mitarbeiter steigern.“
7. Digitale Lösungen minimieren den Verwaltungsaufwand
Eine der größten Hürden für Arbeitgeber ist oft der vermeintlich hohe Verwaltungsaufwand einer bAV. „Dank digitaler Prozesse ist diese Sorge unbegründet“, sagt Burkhart. „Mitarbeiter können sich selbstständig informieren, Verträge online abschließen und auch Änderungen einfach digital vornehmen.“ Dadurch lässt sich eine bAV-Lösung einfach und effizient in den Unternehmensalltag integrieren, ohne zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber zu schaffen. „Unternehmen, die sich frühzeitig mit der bAV auseinandersetzen, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern steigern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber“, resümiert Burkhart.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Die Stuttgarter meldet Rekordjahr 2024 und optimistischen Ausblick
Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. verzeichnet 2024 das beste Neugeschäft ihrer Unternehmensgeschichte. Neben einer deutlichen Steigerung der Beitragssumme im Neugeschäft auf über 2 Milliarden Euro erreichte das Unternehmen einen historischen Höchststand beim Eigenkapital. Auch für 2025 sind die Aussichten positiv, mit neuen Produkten und einer verstärkten Ausrichtung auf betriebliche Altersvorsorge.
Höhere Fördergrenzen in der Altersvorsorge – Das ändert sich 2025
Der Staat hat die steuerlichen Fördergrenzen für die private und betriebliche Altersvorsorge zum Jahreswechsel angehoben. Dadurch können Sparer höhere Beträge steuerlich geltend machen und von einer verbesserten Förderung profitieren.
bAV im Mittelstand: Zusatzleistungen binden Fachkräfte – doch Marktdurchdringung stagniert
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für den Mittelstand ein zentrales Mittel zur Mitarbeiterbindung, zeigt eine Generali-Studie. Doch die Nutzung durch die Beschäftigten lässt teils zu wünschen übrig.
Mehr Flexibilität in der Rentenphase bei Betriebsrenten gefordert
Die IVS-Pensionsexperten fordern mehr Flexibilität für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten. Für höhere Leistungen ab Rentenbeginn müsse das Betriebsrentenrecht gelockert werden. Lebenslange Renten müssen durch die Überschussbeteiligung erheblich früher als mit 100 Jahren positive Beitragsrenditen erzielen. Die lebenslange Rente ist kein Auszahlungsplan, sondern eine Versicherung, damit Rentnern das Geld nicht ausgeht.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Erleichterungen im Arbeitsrecht: Was das Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat, sorgt für einige Änderungen im Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Sarah Kolß (Kanzlei Michaelis) erklärt, welche Neuerungen Arbeitgeber beachten sollten und wo weiterhin Vorsicht geboten ist.
BSI Whitepaper zum Konzept der erklärbaren Künstlichen Intelligenz - XAI
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst im Alltag angekommen. Sie entscheidet, ob ein Kredit bewilligt wird, bewertet Risiken in Versicherungsverträgen oder schlägt Diagnosen in der Medizin vor. Doch wie diese Entscheidungen zustande kommen, bleibt für viele ein Rätsel.
Minijob 2025: Höhere Verdienstgrenze dank gestiegenem Mindestlohn
Im Jahr 2025 dürfen Minijobber durchschnittlich 556 Euro pro Monat verdienen – 18 Euro mehr als im Vorjahr. Der Lohnsteuerhilfeverein VLH erklärt, wie die Anpassung funktioniert, welche Ausnahmen möglich sind und was bei Steuern und Sozialabgaben zu beachten ist.
Lohnfortzahlung unter Beschuss: Ist der Karenztag die Lösung oder ein sozialer Rückschritt?
Die jüngste Forderung von Allianz-Chef Oliver Bäte, den ersten Krankheitstag ohne Lohnzahlung zu belassen, hat eine alte Diskussion in Deutschland neu entfacht.