Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Banken dürfen ohne aktive Zustimmung keine neuen Entgelte einführen. Ein Urteil, das weitreichende Konsequenzen für die Branche haben könnte.
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 139/23) entschieden, dass die Erhebung von Gebühren durch Banken ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Der Kläger hatte die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten und Gebühren für eine Girokarte in Höhe von 192 Euro verlangt. Diese wurden von der Sparkasse auf Basis einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel abgebucht.
Das Gericht stellte klar, dass die Nutzung eines Girokontos nicht als stillschweigende Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen gewertet werden kann. Klauseln, die auf eine fiktive Zustimmung setzen, wurden bereits 2021 als unwirksam eingestuft. Auch die sogenannte Dreijahreslösung, die aus Energielieferverträgen bekannt ist, lässt sich hier nicht anwenden.
Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und verpflichtet Banken zu einer expliziten Einholung der Zustimmung bei Vertragsänderungen.
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