Negativzinsen: Musterbrief soll helfen, Geld zurückzuholen
Banken durften Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten nicht erheben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Dennoch müssen Betroffene ihr Geld selbst zurückfordern – Banken sind nicht verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren. Finanztip stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Mit seinem Urteil vom 4. Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Banken und Sparkassen durften auf Spar- und Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte verlangen. Doch eine automatische Rückzahlung der unrechtmäßig einbehaltenen Gebühren sieht das Urteil nicht vor. Betroffene müssen sich selbst an ihre Bank wenden, um das Geld zurückzufordern.
„Betroffene sind gezwungen, selbst aktiv zu werden, um das von Banken illegal einbehaltene Geld zurückzufordern – Banken und Sparkassen durften bei Sparern und Tagesgeldkunden nie Verwahrentgelte kassieren, auch nicht in einer Niedrigzinsphase“, betont Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Geldratgebers Finanztip. „Leider hat das Gericht Banken und Sparkassen nicht verurteilt, von sich aus das Geld zurückzuzahlen. Nicht einmal die Kunden informieren müssen sie.“
Betroffene könnten Tausende Euro zurückfordern
Nach Schätzungen von Finanztip erhoben allein im Jahr 2022 insgesamt 455 Banken und Sparkassen Verwahrentgelte auf Einlagen. Die Höhe der unrechtmäßigen Gebühren variierte je nach Institut, Guthabenhöhe und Vertragslaufzeit. Für Verbraucher bedeutet das Urteil nun, dass sie Geld zurückfordern können – in vielen Fällen über mehrere Jahre hinweg.
Laut Tenhagen ist der Beschluss des BGH eine klare Bestätigung dessen, was Verbraucherschützer seit Langem kritisieren: „Es kann ja nicht sein, dass Banken ihre Kunden illegal abkassieren und dann das Geld auch noch behalten wollen.“
Musterbrief von Finanztip erleichtert Rückforderung
Damit Verbraucher ihr Recht durchsetzen können, hat Finanztip einen Musterbrief erstellt, den Betroffene nutzen können, um ihre Bank zur Rückzahlung aufzufordern. Dabei gilt: Je schneller Kunden handeln, desto besser. Zwar verjähren Rückforderungsansprüche erst nach drei Jahren, doch Banken könnten Verzögerungstaktiken einsetzen.
Verwahrentgelte nicht komplett abgeschafft
Besonders problematisch: Auch nach dem Urteil haben laut Finanztip mindestens 99 Banken das Verwahrentgelt in ihren Geschäftsbedingungen nur „ausgesetzt“, aber nicht gestrichen. Tenhagen warnt: „Nach der heutigen Rechtsprechung wäre es nur legitim, wenn Banken Verwahrentgelte ganz aus ihren Geschäftsbedingungen streichen würden.“
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