Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Um Verbraucher*innen zu ihrem Recht zu verhelfen, reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weigere sich laut Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dadurch sei es erforderlich, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Müller führt weiter aus:
Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden.
Hintergrund: BGH-Urteil vom 27. April 2021
Die Gerichte sollen prüfen, ob die Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher*innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021.
Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund*innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher*innen.
Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
Gesamte Branche hat unwirksame Klauseln genutzt
Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Der vzbv will mit den Musterklagen darauf dringen, dass sich die Branche an das BGH-Urteil hält. Auch Kund*innen anderer Banken können weiter verlangen, Gebühren erstattet zu bekommen und dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.
Zuletzt rief auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken und Sparkassen dazu auf, zu Unrecht erhobene Entgelte umgehend zurückzuzahlen.
Teilnahme an der Klage in wenigen Wochen möglich
Verbraucher*innen können sich der Klage anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Das ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Eintragung im Register ist kostenlos.
In beiden Verfahren vertritt Anwalt Tobias Pielsticker von WITT Rechtsanwälte (München) den vzbv.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Sparkasse KölnBonn: Klageregister eröffnet
Saalesparkasse muss Zinsen neu berechnen
Aktualisiert: Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler beschlossen
Aktualisiert: Stellungnahmen zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
In der Steuerung des Kreditrisikos liegt ein strategischer Hebel
Protektionismus, Handelskonflikte, geopolitische Risiken – die Unsicherheit an den Märkten bleibt hoch. Passive Kreditstrategien stoßen in diesem Umfeld schnell an ihre Grenzen. Warum gerade aktives Management und ein gezielter Umgang mit Kreditaufschlägen den Unterschied machen können, erklärt Jörg Held, Head of Portfolio Management bei Ethenea.
Mehrheit befürwortet Rüstungsinvestments – Akzeptanz steigt auch bei nachhaltigen Fonds
Private Geldanlagen in Rüstungsunternehmen polarisieren – doch laut aktueller Verivox-Umfrage kippt die Stimmung: 56 Prozent der Deutschen halten solche Investments inzwischen für legitim. Auch nachhaltige Fonds greifen vermehrt zu.
PKV-Initiative „Heal Capital 2“: Neuer Fonds, neue Investoren, neue Start-ups
Digitale Wartung, KI-Zertifizierung, stärkere europäische Vernetzung: Der PKV-Investitionsfonds Heal Capital geht mit neuer Schlagkraft an den Start – und will die digitale Versorgung nachhaltig verändern. Doch welche Start-ups profitieren zuerst?
„Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch“
Von unseriösen Werbeversprechen bis KI-Euphorie: Im zweiten Teil des Interviews mit Tim Grüger geht es um Trends im Daytrading, die Erwartungen von Kunden und den Kampf gegen Finanz-Fake-News. Plus: Was TradingFreaks für die Zukunft plant – und welchen Rat der Gründer Anfängern mit auf den Weg gibt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.