Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Um Verbraucher*innen zu ihrem Recht zu verhelfen, reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weigere sich laut Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dadurch sei es erforderlich, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Müller führt weiter aus:
Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden.
Hintergrund: BGH-Urteil vom 27. April 2021
Die Gerichte sollen prüfen, ob die Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher*innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021.
Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund*innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher*innen.
Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
Gesamte Branche hat unwirksame Klauseln genutzt
Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Der vzbv will mit den Musterklagen darauf dringen, dass sich die Branche an das BGH-Urteil hält. Auch Kund*innen anderer Banken können weiter verlangen, Gebühren erstattet zu bekommen und dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.
Zuletzt rief auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken und Sparkassen dazu auf, zu Unrecht erhobene Entgelte umgehend zurückzuzahlen.
Teilnahme an der Klage in wenigen Wochen möglich
Verbraucher*innen können sich der Klage anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Das ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Eintragung im Register ist kostenlos.
In beiden Verfahren vertritt Anwalt Tobias Pielsticker von WITT Rechtsanwälte (München) den vzbv.
Themen:
LESEN SIE AUCH
vzbv: Klage gegen Sparkassen wegen Bankgebühren
Sparkasse KölnBonn: Klageregister eröffnet
Saalesparkasse muss Zinsen neu berechnen
Aktualisiert: Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler beschlossen
Aktualisiert: Stellungnahmen zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
Verwahrentgelte: BGH-Entscheidung kann Klarheit bringen
Immer mehr Banken haben in den letzten Jahren Verwahrentgelte eingeführt, wovon besonders Giro- und Tagesgeldkonten betroffen waren. Der vzbv hält diese Entgelte grundsätzlich für unzulässig und führt bundesweit mehrere Klageverfahren. Eines dieser Verfahren liegt nun beim BGH.
Fondskongress 2025 in Mannheim: Neue Trends und alte Herausforderungen
Der Fondskongress 2025 hat einmal mehr bewiesen, dass die Investmentbranche im stetigen Wandel ist. Zwei Tage lang trafen sich führende Experten, Finanzberater und Asset Manager im Congress Center Rosengarten in Mannheim, um über die Zukunft der Finanzwelt zu diskutieren.
Inflation frisst Sparzinsen auf – Festgeld-Realzins wieder negativ
Festgeld bringt Sparerinnen und Sparern im Durchschnitt nicht mehr genug Rendite, um die Inflation auszugleichen. Laut einer aktuellen Verivox-Auswertung liegt der Realzins erstmals seit einem Jahr wieder im negativen Bereich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich gegen den schleichenden Wertverlust zu schützen.
Finanzplanung auf dem Tiefpunkt: Nur 26 Prozent der Deutschen planen ihre Finanzen aktiv
Die finanzielle Absicherung wird in Zeiten unsicherer Rentensysteme und wachsender Altersarmut immer wichtiger. Dennoch haben nur 26,3 Prozent der Menschen in Deutschland einen Finanzplan für 2025, wie eine aktuelle Umfrage der LV 1871 zeigt.
Die beliebtesten Geldanlagen 2024/2025
Immobilien, Tagesgeld, Gold und Fonds sind die Favoriten der Deutschen für das kommende Jahr. Sicherheit bleibt der wichtigste Faktor bei der Geldanlage.
Revolut startet kostenfreie ETF-Sparpläne in Deutschland
Das Fintech Revolut bietet seinen Kunden in Deutschland ab sofort die Möglichkeit, kostenfreie ETF-Sparpläne zu nutzen. Damit erweitert das Unternehmen sein Angebot im Bereich Kapitalmarktanlagen.
Wie Edelmetalle als Krisenversicherung für Selbstständige dienen können
Wie Edelmetalle Selbstständigen dabei helfen können, ihr Kapital zu sichern und in Krisenzeiten stabil zu bleiben, erklärt Heyla Kaya im Gastbeitrag.