CO₂-Differenzverträge: Bundesregierung startet neue Förderrunde für die Industrie

Veröffentlichung: 19.10.2026, 13:10 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

Die Bundesregierung bereitet eine weitere Förderrunde für CO₂-Differenzverträge vor. Energieintensive Unternehmen sollen damit Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren wirtschaftlich absichern können. Für Wasserstofftechnologien sind mindestens 1,5 Milliarden Euro vorgesehen, sofern ausreichend Interesse besteht. Ob die Förderung 2027 tatsächlich in der geplanten Form umgesetzt werden kann, hängt allerdings noch von der Finanzierung und der Zustimmung der EU-Kommission ab.

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Die Umstellung energieintensiver Industrien auf emissionsarme Produktionsverfahren erfordert hohe Investitionen. Mit CO₂-Differenzverträgen will die Bundesregierung wirtschaftliche Risiken begrenzen und insbesondere den Einsatz von Wasserstoff fördern.Die Umstellung energieintensiver Industrien auf emissionsarme Produktionsverfahren erfordert hohe Investitionen. Mit CO₂-Differenzverträgen will die Bundesregierung wirtschaftliche Risiken begrenzen und insbesondere den Einsatz von Wasserstoff fördern.Experten/KI

CO₂-Differenzverträge sollen Investitionsrisiken begrenzen

Mit dem Start des Vorverfahrens am 19. Oktober 2026 eröffnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Vorbereitungen für die nächste Gebotsrunde der CO₂-Differenzverträge. Das eigentliche Ausschreibungsverfahren soll im Mai 2027 beginnen. Unternehmen, die sich daran beteiligen möchten, müssen bereits am vorgeschalteten Verfahren teilnehmen.

Das Förderinstrument richtet sich insbesondere an energieintensive Industriezweige wie Stahl, Chemie, Zement, Kalk, Glas, Papier, Keramik und Metallverarbeitung. In diesen Branchen erfordert die Umstellung auf emissionsarme Produktionsverfahren erhebliche Investitionen, während die laufenden Produktionskosten neuer Technologien häufig noch deutlich über denen konventioneller Anlagen liegen.

Genau an dieser wirtschaftlichen Differenz setzen die sogenannten Carbon Contracts for Difference (CCfD) an. Sie sollen einen Teil der Mehrkosten emissionsarmer Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Technologien ausgleichen und damit das finanzielle Risiko langfristiger Investitionsentscheidungen begrenzen.

Anders als bei einer klassischen Investitionsförderung steht damit nicht allein die Anschaffung einer neuen Anlage im Mittelpunkt, sondern deren wirtschaftlicher Betrieb über einen längeren Zeitraum. Unternehmen erhalten unter den jeweiligen Vertragsbedingungen einen Ausgleich, wenn die vereinbarten Kosten der CO₂-Vermeidung oberhalb des maßgeblichen Referenzwertes liegen. Entwickeln sich die Marktbedingungen günstiger, können umgekehrt Rückzahlungen an den Staat entstehen.

Wasserstoff erhält eigenes Förderbudget

Die Gebotsrunde 2027 setzt drei technologische Schwerpunkte: Wasserstoff, die Abscheidung und Nutzung beziehungsweise Speicherung von Kohlendioxid (CCU/CCS) sowie klimafreundliche Prozesswärme, insbesondere für industrielle Hochtemperaturanwendungen.

Für diese Bereiche sind jeweils gesonderte, branchenspezifische Förderbudgets vorgesehen. Damit will das Ministerium berücksichtigen, dass sich sowohl die technischen Anforderungen als auch die Kosten der Emissionsvermeidung zwischen den Industriezweigen erheblich unterscheiden.

Besondere Bedeutung kommt dem Wasserstoff zu. Bei ausreichendem Interesse sollen für entsprechende Projekte mindestens 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Hintergrund ist die bislang bestehende Kostenlücke zwischen der Herstellung von Wasserstoff und dem Preis, den industrielle Abnehmer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu zahlen bereit sind.

Diese Differenz gehört zu den wesentlichen Hindernissen beim Aufbau eines industriellen Wasserstoffmarktes. Unternehmen benötigen verlässliche Abnehmer und kalkulierbare Energiekosten, bevor sie entsprechende Produktionskapazitäten errichten oder bestehende Anlagen umrüsten. Gleichzeitig setzt der Ausbau der Wasserstoffversorgung voraus, dass eine ausreichende industrielle Nachfrage entsteht.

Die Förderung soll diesen wechselseitigen Investitionsvorbehalt zumindest teilweise auflösen und insbesondere Unternehmen unterstützen, die frühzeitig auf neue Technologien umstellen.

Staatliche Absicherung ersetzt keine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit

Wirtschaftlich betrachtet übernehmen CO₂-Differenzverträge eine Funktion, die über die unmittelbare Klimaförderung hinausgeht. Sie sollen Unternehmen die Kalkulation von Investitionen ermöglichen, deren Rentabilität wesentlich von künftigen Energiepreisen, CO₂-Zertifikatspreisen und technologischen Entwicklungen abhängt.

Gerade für Industrieanlagen mit jahrzehntelangen Nutzungsdauern sind diese Unsicherheiten erheblich. Eine heute getroffene Investitionsentscheidung bestimmt häufig über lange Zeiträume die Produktionskosten und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts.

Allerdings beseitigen Differenzverträge die strukturellen Kostenunterschiede zwischen einzelnen Produktionsstandorten nicht. Sie gleichen vielmehr unter vertraglich definierten Voraussetzungen einen Teil dieser Unterschiede aus. Ob eine geförderte Technologie nach Auslaufen der staatlichen Unterstützung wirtschaftlich betrieben werden kann, hängt deshalb weiterhin von ihrer technologischen Entwicklung, den Energiepreisen und den jeweiligen Marktbedingungen ab.

Für die öffentlichen Haushalte ergibt sich daraus ebenfalls eine langfristige Verpflichtung. Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem davon ab, wie sich die Kosten emissionsarmer Produktionsverfahren und die relevanten Referenzpreise während der Vertragslaufzeit entwickeln.

Gebotsrunde 2027 steht noch unter Vorbehalt

Mit dem nun begonnenen Vorverfahren werden zunächst die Voraussetzungen für die spätere Ausschreibung geschaffen. Die Rückmeldungen der Unternehmen sollen dem Ministerium Aufschluss darüber geben, welche Technologien und Projekte für eine Förderung infrage kommen und wie die verfügbaren Mittel auf die einzelnen Bereiche verteilt werden können.

Parallel fließen die Ergebnisse eines Konsultationsverfahrens in die weitere Ausgestaltung ein. Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf des Förderaufrufs sind deshalb ausdrücklich möglich.

Hinzu kommt, dass die Durchführung der Gebotsrunde 2027 weiterhin unter Haushaltsvorbehalt steht. Darüber hinaus benötigt das Programm, wie bereits die vorangegangenen Förderrunden, eine beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.

Für interessierte Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt auf das Verfahren vorbereiten müssen, ohne dass sämtliche Förderbedingungen oder die endgültige Mittelausstattung feststehen.

Ergänzende Förderung für Forschung und Entwicklung

Neben den CO₂-Differenzverträgen plant das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2026 eine weitere Runde der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Sie soll insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen, die neue emissionsarme Produktionsverfahren sowie Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid voranbringen.

Während die CO₂-Differenzverträge vor allem die wirtschaftliche Anwendung entsprechender Technologien ermöglichen sollen, setzt die ergänzende Förderung bereits bei deren Entwicklung an.

Damit verfolgt die Bundesregierung zwei miteinander verbundene Ziele: Neue Verfahren sollen technologisch zur industriellen Einsatzfähigkeit gelangen und anschließend unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen in größerem Maßstab genutzt werden können.

Ob daraus dauerhaft wettbewerbsfähige Produktionsstrukturen entstehen, wird sich allerdings nicht allein an der Höhe der Fördermittel entscheiden. Ausschlaggebend bleibt, ob die geförderten Verfahren ihre Kosten im Laufe der Zeit so weit senken können, dass sie auch ohne staatlichen Ausgleich am Markt bestehen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Pressemitteilung vom 19. Oktober 2026: „Bundesregierung startet neues Vorverfahren für CO₂-Differenzverträge“.

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