Die Energiewende braucht eine Absicherung
Das Bundeswirtschaftsministerium will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis Ende 2035 verlängern und zugleich die Förderlogik verändern. Betreiber erhalten einen längeren Investitionshorizont, sollen Fördermittel aber schneller abrufen. Zugleich soll KWK stärker auf Strompreise reagieren und ihre Produktion in Stunden mit negativen oder schwach positiven Preisen reduzieren.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verbindet damit ausdrücklich Versorgungssicherheit:
„Die Kraft-Wärme-Kopplung bleibt ein unverzichtbarer Baustein für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung. Gerade dann, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern, brauchen wir Anlagen, die flexibel einspringen und zuverlässig Strom und Wärme bereitstellen. Dafür wollen wir die richtigen Weichen stellen: mit verlässlichen Rahmenbedingungen für neue Investitionen, mehr Flexibilität und einer Förderung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. So stärken wir unsere Versorgungssicherheit und sorgen zugleich dafür, dass unser Energiesystem effizienter und für die Menschen bezahlbar bleibt.“
Die Novelle setzt damit an einem realen Problem an, löst es aber nur teilweise.
Längerer Horizont, schnellerer Kapitalrückfluss
KWK-Anlagen, Wärmenetze und Wärmespeicher sollen bis Ende 2035 in Betrieb genommen werden können. Das senkt das regulatorische Risiko für Projekte mit langen Planungs- und Genehmigungszeiten.
Gleichzeitig will das Ministerium die individuellen Förderzeiträume verkürzen. Die Förderung wird damit schneller vereinnahmt, was Finanzierung und Kapitalrückfluss verbessert. Bei einzelnen Wärmenetzen soll zudem die Förderung steigen und mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze harmonisiert werden.
Ökonomisch ist das mehr als eine Fristverlängerung: Der Staat gibt länger Investitionssicherheit, will seine Förderung aber schneller wirken lassen.
Entscheidend wird der Zeitpunkt der Produktion
Der zweite Schwerpunkt betrifft die Fahrweise. KWK soll möglichst nicht produzieren, wenn negative oder schwach positive Strompreise bereits ein Überangebot signalisieren. Die Direktvermarktung wird gestärkt, die Förderung stärker auf systemdienliche Einspeisung in öffentliche Netze konzentriert.
Grundsätzlich neu ist diese Flexibilisierung nicht. Neu ist ihr Gewicht in einem Stromsystem mit weiter steigender Wind- und Solarproduktion.
Für die KWK verschiebt sich damit die Kalkulation. Nicht möglichst viele Betriebsstunden sind wertvoll, sondern jene Stunden, in denen ihre steuerbare Leistung tatsächlich benötigt wird.
Das funktioniert allerdings nur mit einer flexiblen Wärmeseite. Wärmespeicher und alternative Wärmeerzeuger gewinnen an Bedeutung, weil der Wärmebedarf nicht dem Börsenstrompreis folgt. Die wirtschaftliche Einheit ist deshalb zunehmend nicht mehr die KWK-Anlage allein, sondern das System aus Erzeugung, Speicher und Wärmenetz.
Auch bei der Förderung wird nachgeschärft
Kleinere Anlagen sollen bei der Förderung stärker an große Anlagen angeglichen werden. Für Modernisierungen will das Ministerium höhere Anforderungen an den messbaren Erfolg stellen.
Dahinter steht ein richtiger Ansatz: Nicht die Investition als solche sollte Förderung auslösen, sondern ihr zusätzlicher Nutzen. Gleichzeitig soll industrielle KWK nicht benachteiligt werden. Das ist wichtig, weil sie häufig Strom und Prozesswärme für den eigenen Standort erzeugt und deshalb einer anderen Betriebslogik folgt als Anlagen der öffentlichen Versorgung.
Versorgungssicherheit bleibt die offene Rechnung
Reiches Verweis auf Zeiten mit wenig Wind und Sonne trifft den kritischen Punkt. Unsere Betrachtung von Energiemangelereignissen zeigt allerdings, dass nicht eine einzelne Technologie über Versorgungssicherheit entscheidet. Relevant ist das Zusammentreffen von Erzeugung, Last, Kraftwerksverfügbarkeit, Netzen, Speichern und Importmöglichkeiten.
Die Bundesnetzagentur sieht im Zielszenario bis 2035 einen Bedarf von bis zu 22,4 Gigawatt zusätzlicher steuerbarer Kapazität. Bei verzögerter Energiewende fällt er noch höher aus.
Die KWKG-Novelle kann deshalb vorhandene und neue KWK-Kapazität besser in das System integrieren. Den erforderlichen Kapazitätszubau ersetzt sie nicht. Dafür baut Deutschland parallel einen Kapazitätsmechanismus auf.
EuGH erleichtert den Zeitplan
Rechtlich hilft der Bundesregierung das EuGH-Urteil vom 9. Juli 2026. Der Gerichtshof bestätigte, dass die Förderung nach dem KWKG 2020 nicht als staatliche Beihilfe einzustufen ist. Das Ministerium hält diese Bewertung für auf das bestehende KWKG übertragbar und will deshalb für die Novelle keine separate beihilferechtliche Genehmigung einholen.
Nun soll zeitnah der Gesetzentwurf folgen. Der Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2026 vorgesehen, das Inkrafttreten spätestens für das erste Quartal 2027.
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