Strom kaufen, speichern, verkaufen: MiSpeL verändert das Geschäftsmodell des Heimspeichers

Veröffentlichung: 04.10.2026, 22:10 Uhr - Lesezeit 12 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat mit MiSpeL neue Regeln für Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte beschlossen. Künftig können Solar- und Netzstrom im selben Speicher landen, ohne dass deshalb die EEG-Förderung für den Solarstrom verloren gehen muss. Was technisch klingt, verändert die Rolle von Millionen Batterien: Aus dem Speicher für den Eigenverbrauch soll ein Teilnehmer am Strommarkt werden.

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Solarstrom speichern war gestern nur die halbe Rechnung. MiSpeL öffnet Batterien und E-Autos für Netzstrom und Strommarkt. Der regulatorische Durchbruch ist da – das Geschäftsmodell muss sich noch beweisen.Solarstrom speichern war gestern nur die halbe Rechnung. MiSpeL öffnet Batterien und E-Autos für Netzstrom und Strommarkt. Der regulatorische Durchbruch ist da – das Geschäftsmodell muss sich noch beweisen.Experten,KI

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die lange erwartete Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten, kurz MiSpeL, beschlossen. Damit fällt eine regulatorische Hürde, die Batteriespeicher bislang in einer erstaunlich einfachen Rolle gehalten hat: Solarstrom aufnehmen, später selbst verbrauchen – und Netzstrom möglichst draußen lassen.

Künftig darf beides zusammenkommen.

Speicher können Strom aus einer Photovoltaikanlage und Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen. Die unterschiedlichen Strommengen werden rechnerisch voneinander abgegrenzt. Der Anspruch auf EEG-Förderung für den zwischengespeicherten erneuerbaren Strom kann dabei erhalten bleiben. Für zuvor aus dem Netz bezogenen und später wieder eingespeisten Strom ermöglicht MiSpeL zudem eine Saldierung bei bestimmten Umlagen.

Das ist zunächst Energierecht. Ökonomisch passiert etwas anderes: Der Speicher bekommt einen zweiten Zweck.

Vom Solarspeicher zum Marktteilnehmer

Das klassische Geschäftsmodell eines Heimspeichers ist schnell erklärt. Die Photovoltaikanlage erzeugt mittags mehr Strom, als der Haushalt benötigt. Statt ihn ins Netz einzuspeisen, landet der Überschuss in der Batterie und wird am Abend verbraucht.

Der wirtschaftliche Nutzen entsteht vor allem aus der Differenz zwischen eingespartem Strombezug und vergleichsweise niedriger Einspeisevergütung.

MiSpeL erweitert diese Rechnung.

Ein Speicher kann künftig grundsätzlich auch dann geladen werden, wenn Strom am Markt günstig ist. Steigen die Preise später, kann die gespeicherte Energie wieder genutzt oder unter den jeweiligen Voraussetzungen eingespeist werden.

Damit reagiert der Speicher nicht mehr allein auf die Sonne, sondern zunehmend auf den Preis des Stroms.

Genau das ist für ein Stromsystem mit wachsendem Anteil von Wind- und Solarenergie interessant. In Stunden mit hoher Erzeugung können Preise stark fallen. Gleichzeitig entstehen zu anderen Zeiten Knappheiten. Speicher können zwischen beiden Situationen vermitteln.

Die Bundesnetzagentur formuliert das ausdrücklich als Ziel der neuen Regeln: Speicher sollen sowohl auf der Nachfrageseite – etwa in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen – als auch auf der Angebotsseite durch eine preisoptimierte Vermarktung flexibler eingesetzt werden können.

Zwei Modelle sollen Solarstrom und Netzstrom auseinanderhalten

Ganz ohne Rechnen funktioniert die neue Freiheit allerdings nicht.

MiSpeL führt dafür zwei Modelle ein.

Bei der Abgrenzungsoption werden die verschiedenen Strommengen anhand viertelstündlicher Messwerte rechnerisch bestimmt. Diese Variante steht grundsätzlich auch größeren und komplexeren Anlagenkonstellationen offen.

Daneben gibt es die Pauschaloption. Sie richtet sich an bestimmte Konstellationen mit Photovoltaikanlagen bis höchstens 30 Kilowattpeak und soll mit vereinfachten gesetzlichen Annahmen auskommen.

Gerade für private Haushalte ist diese zweite Variante entscheidend. Ein Geschäftsmodell, das zusätzliche Zähler, komplizierte Messkonzepte und hohe Abrechnungskosten benötigt, kann regulatorisch perfekt und wirtschaftlich trotzdem wertlos sein.

Die Vereinfachung hat allerdings einen Haken: Für die Pauschaloption muss noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die Europäische Kommission abgewartet werden.

Das E-Auto wird Teil der Rechnung

Noch interessanter wird MiSpeL dort, wo gar kein klassischer Batteriespeicher steht.

Die neuen Regeln beziehen ausdrücklich auch bidirektionale Ladepunkte ein. Damit kann perspektivisch die Batterie eines Elektroautos dieselbe Funktion übernehmen.

Das Fahrzeug lädt dann nicht mehr nur Strom, um ihn anschließend auf der Straße zu verbrauchen. Es kann Energie aufnehmen und später wieder an das Haus oder das Stromnetz abgeben.

Vehicle-to-Grid – V2G – bekommt damit eine wirtschaftliche Dimension.

Die Größenordnung ist erheblich. Während typische Heimspeicher häufig eine nutzbare Kapazität von etwa zehn Kilowattstunden besitzen, bringen aktuelle Elektroautos Batterien mit mehreren Dutzend Kilowattstunden mit. Ein beträchtlicher Teil dieser Kapazität steht über viele Stunden ungenutzt auf Parkplätzen oder in Garagen.

Aus Sicht des Stromsystems sind das potenzielle dezentrale Speicher.

Die Bundesnetzagentur hat die endgültigen MiSpeL-Regeln gegenüber früheren Entwürfen noch einmal angepasst, um die Vereinfachungen auch für Ladepunkte besser nutzbar zu machen. Sie erwartet, dass damit zahlreiche Speicher und Ladepunkte für das Stromsystem aktiviert werden können.

Auch der Verband der Automobilindustrie sieht darin einen entscheidenden Schritt hin zu einem möglichen Massenmarkt für bidirektionales Laden. Entscheidend sei insbesondere ein einfaches Messkonzept.

Die Batterie handelt trotzdem noch nicht von allein

Zwischen regulatorischer Möglichkeit und funktionierendem Geschäftsmodell liegt allerdings noch ein beträchtlicher Weg.

Ein Speicher braucht Preissignale, ein intelligentes Messsystem, eine entsprechende Steuerung und einen Stromtarif oder Vermarkter, der die Flexibilität tatsächlich nutzt. Beim Elektroauto kommen ein bidirektional ladefähiges Fahrzeug, eine entsprechende Wallbox und die technische Kommunikation zwischen Fahrzeug, Energiemanagement und Markt hinzu.

MiSpeL schafft dafür eine wesentliche regulatorische Voraussetzung. Es schafft noch keinen fertigen Massenmarkt.

Das zeigt sich schon am Zeitplan.

Netz- und Messstellenbetreiber haben für die Umsetzung grundsätzlich bis Ende September 2027 Zeit. Während dieser Übergangsphase können die neuen Optionen bereits genutzt werden – allerdings nur mit Zustimmung des jeweiligen Netz- und Messstellenbetreibers.

Der Beschluss vom 1. Oktober bedeutet deshalb nicht, dass Millionen Haushalte am 2. Oktober mit ihren Batterien Strom handeln können.

Er bedeutet, dass dafür eine bislang wesentliche regulatorische Sperre beseitigt wurde.

Die nächste Rechnung heißt Netzentgelt

Und ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Rechnung ist noch nicht abgeschlossen.

Parallel zu MiSpeL arbeitet die Bundesnetzagentur mit AgNes an einer grundlegenden Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Der vollständige Entwurf wurde bereits konsultiert; die endgültige Festlegung soll nach Angaben der Behörde noch 2026 beschlossen werden. Der AgNes-Entwurf verweist ausdrücklich auf MiSpeL.

Das ist keine energierechtliche Fußnote.

Wenn Strom zunächst aus dem Netz in einen Speicher fließt und später wieder in das Netz eingespeist wird, entscheidet die Behandlung von Netzentgelten wesentlich darüber, ob sich daraus ein tragfähiges Geschäftsmodell entwickeln kann.

Ein Speicher kann noch so intelligent auf Börsenpreise reagieren: Werden Preisunterschiede durch Abgaben, Entgelte, technische Kosten und Speicherverluste aufgezehrt, bleibt von der Arbitrage wenig übrig.

MiSpeL löst deshalb einen wichtigen Teil der Gleichung. AgNes wird mitentscheiden, wie attraktiv das Ergebnis tatsächlich wird.

Millionen Batterien bekommen einen zweiten Zweck

Die eigentliche Bedeutung von MiSpeL liegt damit weniger im einzelnen Solarspeicher.

Deutschland baut ein Stromsystem auf, dessen Erzeugung zunehmend schwankt. Gleichzeitig wächst mit stationären Batteriespeichern und Elektrofahrzeugen ein Bestand dezentraler Speicherkapazität heran.

Bislang wurden beide Entwicklungen regulatorisch nur unzureichend miteinander verbunden.

MiSpeL beginnt, diese Trennung aufzulösen.

Der private Speicher muss nicht länger ausschließlich Verlängerung der eigenen Photovoltaikanlage sein. Die Autobatterie muss nicht ausschließlich der Mobilität dienen. Beide können zu flexiblen Bestandteilen eines Strommarktes werden, der Energie zunehmend dann verbrauchen muss, wenn sie reichlich vorhanden ist – und sie dann benötigt, wenn Wind und Sonne gerade nicht liefern.

Damit verändert sich auch die Investitionslogik.

Die Frage beim Kauf eines Speichers lautet künftig nicht mehr ausschließlich: Wie viel meines eigenen Solarstroms kann ich selbst verbrauchen?

Sie kann zunehmend lauten: Was ist die Flexibilität meiner Batterie am Strommarkt wert?

Die Antwort darauf liefert MiSpeL noch nicht. Aber erstmals schafft die Regulierung ernsthaft die Voraussetzungen dafür, dass diese Frage überhaupt gestellt werden kann.

Quellen

Bundesnetzagentur: Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL), 1. Oktober 2026; Pressemitteilung zur MiSpeL-Festlegung; Informationen der Bundesnetzagentur zu EE-Speichern und zum Festlegungsverfahren AgNes; Verband der Automobilindustrie: Stellungnahme zur MiSpeL-Festlegung vom 30. September 2026.

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