Photovoltaikversicherungen: Stolpersteine und Beratungshinweise für Makler
Die Absicherung von Photovoltaikanlagen wird immer wichtiger – doch nicht jede Versicherung bietet den gleichen Schutz. Paul Ristock, Niederlassungsleiter Deutschland der Oberösterreichischen Versicherung AG, erläutert im Gastbeitrag, worauf Makler bei der Absicherung achten sollten und welche Stolperfallen es zu vermeiden gilt. Der Beitrag erschien zuerst im expertenReport 03/25.
Nachhaltige Energieversorgung boomt, und mit ihr steigt der Bedarf an zuverlässigem Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen. Doch nicht jede Police ist gleich – im Schadenfall zeigen sich oft erhebliche Unterschiede. Als Spezialversicherer für Photovoltaikanlagen kennen wir die Herausforderungen und Fallstricke, mit denen sich Makler auseinandersetzen müssen.
Warum eine eigenständige Photovoltaikversicherung unerlässlich ist
Ein häufiger Fehler besteht darin, Photovoltaikanlagen einfach in die bestehende Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Was auf den ersten Blick bequem erscheint, kann im Schadenfall gravierende Folgen haben:
- Kein separater Schutz: Im Falle eines Schadens an der PV-Anlage resultiert eine schadenbelastete Gebäudeversicherung. In den aktuellen Entwicklungen dieser Sparte weiß jeder Makler, welche negativen Folgen das für Kunden und Vermittler haben kann.
- Lückenhafte Deckung: Viele Gebäudeversicherungen enthalten keine Allgefahrendeckung für PV-Anlagen, wodurch wichtige Risiken unversichert bleiben.
- Sachliche Trennung und Rechnungsabgrenzung: Die PV-Versicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Gerade für Gewerbetreibende ist eine Dokumentation und saubere Trennung der PV-Anlage von der Gebäudeversicherung wegen der Umsatzsteuer und der Ausweisung als Betriebsausgaben relevant.
Unser Ansatz: Eine eigenständige Photovoltaikversicherung mit umfassendem Schutz, der alle elektronischen Komponenten – von Wechselrichtern bis Speichern – miteinbezieht und im Schadenfall auch Ertragsausfälle abdeckt.
Worauf Makler besonders achten sollten
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Brutto/Netto – Die Wahl der korrekten Versicherungssumme
Durch Förderprogramme werden PV-Anlagen zurzeit ohne Mehrwertsteuer angeschafft. Makler sollten darauf achten, dennoch den Bruttopreis zu versichern, wenn der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das ist wichtig im Schadenfall und nach Wegfall der Förderung. Ebenso sollten nicht nur der Wert der Anlage, sondern auch sämtliche Investitionskosten in der VS erfasst werden. -
Inflation
Eine regelmäßige Wertanpassung sehen wir als notwendig an, denn mit den Beiträgen von vor 20 Jahren lassen sich die heutigen Schäden oft nicht mehr bezahlen. Dadurch stellen wir auch eine langfristige und zuverlässige Partnerschaft zu unseren Maklern sicher – Stichwort Sanierungen. -
Mitversicherung aller elektronischen Komponenten
Oftmals müssen beispielsweise Akkus oder andere elektronischen Bauteile explizit und optional bei Wettbewerbern mitversichert werden. Wir decken diese Bestandteile bereits in der Grunddeckung ab und formulieren bedingungsgemäß bereits alle elektronischen Bestandteile inkl. Akku, Trafo etc. -
Ertragsausfallentschädigung
Ein Schaden bedeutet nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Einnahmeverluste durch den Ausfall der Stromeinspeisung. Wir erstatten nicht nur Ertragsausfälle mit maximal 2,50 Euro/Kilowattpeak/Tag, sondern auch den Zukauf von teurem Fremdstrom, was für gewerbliche Anlagen mit Eigenverbrauch elementar ist. Ebenfalls unterscheiden wir nicht zwischen Sommer und Winter wie bei Wettbewerbern oftmals der Fall. -
Innere Betriebsschäden mitversichern
PV-Anlagen enthalten empfindliche Technik. Defekte an Wechselrichtern oder Akkumulatoren sind oft keine klassischen Sachschäden. Wir versichern diese Schäden mit 3.000 Euro auf das erste Risiko in den ersten fünf Jahren, danach abnehmend – da es sich um Verschleißteile handelt. -
Bodenanlagen – Trafos nicht vergessen
Bodenanlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung – insbesondere für Gewerbebetriebe oder Gemeinden. Viele Wettbewerber schließen jedoch Trafos oder andere zentrale Komponenten vom Schutz aus. Wir decken das grundsätzlich mit ab, sodass Betreiber im Schadenfall nicht auf unerwarteten Kosten sitzen bleiben, sofern sie dafür die Verantwortung tragen. -
Gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen – Betreiberhaftpflicht nicht vergessen
Gewerbliche Anlagen auf Mietdächern oder beispielsweise Freiflächenanlagen erfordern eine spezielle Betreiberhaftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten mit absichert.
Mit Spezialisten arbeiten – Stolpersteine vermeiden
Photovoltaik ist eine komplexe, aber hochattraktive und stark wachsende Nische. Als Makler haben Sie die Chance, sich in diesem Segment als Spezialist zu positionieren und interessante Neukunden zu gewinnen. Die Oberösterreichische Versicherung AG steht Ihnen dabei als zuverlässiger Partner mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen und Beratungskompetenz gerne zur Seite. Unsere präventiven, tariflichen Mechanismen und Annahmerichtlinien, die einer ausufernden Schadenquote entgegenwirken, stellen eine beständige und zuverlässige Zusammenarbeit mit uns in diesem Segment sicher. Da sich bereits einige Wettbewerber aus diesem Segment zurückziehen, stehen Versicherungsmakler vor zunehmenden Herausforderungen. Alter der Anlagen und Vorschäden machen dann eine Umdeckung oftmals nicht möglich. Daher ist die Wahl des richtigen Versicherers umso entscheidender.
Neben den tariflichen Leistungen werden Sie als Versicherungsmakler auch auf die Beständigkeit, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit eines Versicherers viel Wert legen. Unsere Vertriebspartner schätzen daher sehr, dass wir diese Werte nicht nur kommunizieren, sondern auch einhalten. Rückstände von Wochen oder gar Monaten kennen wir nicht, weder im Service noch in der Schadenbearbeitung.
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