Wenn der Lichtbogen überspringt: Wer zahlt für Schäden an der PV-Anlage?

Veröffentlichung: 01.09.2026, 13:09 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Ein Montagefehler an einer Photovoltaikanlage kann lange unbemerkt bleiben – bis sich an einer fehlerhaften Verbindung ein Lichtbogen bildet und Module in Brand geraten. Ein Schadenfall aus dem VHV-Bauschadenbericht zeigt nicht nur, wie entscheidend kleine Details bei der Installation sind. Er macht auch deutlich, dass im Schadenfall mehrere Versicherungen ins Spiel kommen können – und die Ursache darüber entscheidet, wer am Ende reguliert.

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Fehlerhafte Steckverbindungen an Photovoltaikanlagen können zur Lichtbogenbildung und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen. Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt entscheidend von Ursache und Verantwortlichkeit ab.Fehlerhafte Steckverbindungen an Photovoltaikanlagen können zur Lichtbogenbildung und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen. Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt entscheidend von Ursache und Verantwortlichkeit ab.Redaktion experten.de / KI-generiert

Brandspuren führen zu den Steckverbindungen

Photovoltaikanlagen sind für einen dauerhaften Betrieb über viele Jahre ausgelegt. Umso entscheidender ist, dass auch die elektrischen Verbindungen dauerhaft zuverlässig funktionieren. Welche Folgen Fehler an diesen unscheinbaren Stellen haben können, dokumentiert der aktuelle VHV-Bauschadenbericht anhand eines Brandschadens an den Modulen einer Aufdach-PV-Anlage.

Bei der Untersuchung des Schadens rückten die elektrischen Verbindungen in den Mittelpunkt. Werden Steckverbindungen nicht fachgerecht hergestellt, kann es zur Lichtbogenbildung kommen. Dabei entstehen hohe Temperaturen, die angrenzende Materialien thermisch belasten und schließlich einen Brand verursachen können. Das Tückische daran: Die fehlerhafte Verbindung muss den Betrieb der Anlage zunächst nicht verhindern. Eine Schwachstelle kann deshalb längere Zeit unbemerkt bleiben.

Bei PV-Anlagen zählt jedes Detail der Montage

Der Schadenfall verdeutlicht damit ein grundsätzliches Risiko bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Module, Wechselrichter und Unterkonstruktion mögen fachgerecht dimensioniert sein – für die Betriebssicherheit sind jedoch auch die zahlreichen Verbindungsstellen entscheidend. Der VHV-Bauschadenbericht verweist deshalb auf die Bedeutung einer fachgerechten Montage nach Herstellervorgaben und den einschlägigen technischen Anforderungen. Insbesondere elektrische Verbindungen müssen so ausgeführt sein, dass sie dauerhaft sicher funktionieren. Kommt es dennoch zu einem Schaden, stellt sich neben der technischen Ursache schnell eine zweite Frage: Wer muss dafür aufkommen?

Welche Versicherung bei einem PV-Schaden greifen kann

Die Antwort hängt laut VHV-Bauschadenbericht davon ab, wer den Fehler verursacht hat und welcher Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Schadenereignisses bestand. Für Betreiber einer PV-Anlage kommen dabei unterschiedliche Absicherungen infrage. Eine PV-Versicherung kann je nach Police über den Brandschutz hinausreichen. Mitversichert sein können beispielsweise innere Betriebsschäden wie Lichtbögen ohne Feuerfolge, Ertragsausfälle oder technische Defekte an Komponenten wie dem Wechselrichter.
Auch die Wohngebäudeversicherung kann relevant werden. Ist die Photovoltaikanlage dem Versicherer als fester Gebäudebestandteil gemeldet und entsprechend in der Police berücksichtigt, übernimmt sie in der Regel Schäden am Haus durch Feuer. Der VHV-Bauschadenbericht weist allerdings darauf hin, dass PV-Anlagen nicht automatisch mitversichert sein müssen.
Eine Betreiberhaftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn ein durch die Anlage verursachter Brand beispielsweise auf ein Nachbargebäude übergreift oder Dritte geschädigt werden.

Im konkreten Fall haftete der Solarteur

Anders liegt der Fall, wenn ein Planungs- oder Montagefehler die Ursache des Schadens ist. Dann kann die Betriebshaftpflichtversicherung des ausführenden Fachbetriebs für die Regulierung relevant werden. Genau das geschah im dokumentierten Schadenfall: Die Schadenregulierung erfolgte über die Betriebshaftpflichtversicherung des Installateurs beziehungsweise Solarteurs.
Damit zeigt der Fall zugleich, warum die Ursachenklärung nach einem PV-Schaden weit über die technische Rekonstruktion des Brandgeschehens hinausgeht. Ob ein Schaden am Ende die Versicherung des Anlagenbetreibers oder die Haftpflicht eines beteiligten Unternehmens betrifft, kann an einer einzelnen fehlerhaften Verbindung hängen.

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