PEPP-Reform: BVK fordert Vorrang für persönliche Beratung
Der geplante Neustart des europäischen Altersvorsorgeprodukts PEPP findet auch beim BVK grundsätzlich Zustimmung. Der Verband begrüßt den Abschied vom Ein-Prozent-Kostendeckel und von der Vorgabe ausschließlich unabhängiger und provisionsfreier Beratung. Beim geplanten „Digital First“-Ansatz geht ihm der Berichtsentwurf des EU-Parlaments jedoch nicht weit genug.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt zentrale Änderungen, die der Berichtsentwurf zur Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP) vorsieht. Insbesondere die geplante Abschaffung des starren Kostendeckels von einem Prozent und der Vorgabe ausschließlich unabhängiger und provisionsfreier Beratung bewertet der Vermittlerverband positiv. „Der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses geht in die richtige Richtung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Eine Verbreitung des PEPP allein auf Honorarbasis und unter einem starren Kostendeckel könne aus Sicht des Verbands nicht erfolgreich sein.
Damit kommt der BVK bei zwei wesentlichen Streitpunkten zu einer ähnlichen Bewertung wie zuvor der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Wie experten.de bereits zur geplanten Neuordnung des PEPP berichtete, will der Entwurf der Berichterstatterin im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON), Stéphanie Yon-Courtin, Beratung grundsätzlich erhalten und zugleich den bisherigen Kostendeckel streichen. Auch die spezielle Vorgabe einer provisionsfreien Beratung soll entfallen.
Persönliche Beratung nur auf Wunsch
Kritisch beurteilt der BVK dagegen – wie bereits der AfW – die vorgesehene Priorität des digitalen Vertriebs. Nach dem Berichtsentwurf soll der digitale Weg zum Regelfall werden. Persönliche Beratung durch einen Vermittler bleibt zwar möglich, muss vom Kunden jedoch aktiv eingefordert werden.
Für den BVK ist damit die Reihenfolge falsch. „Für derart weitreichende Entscheidungen, ob man im Alter ausreichend abgesichert ist, sollte es andersherum sein“, sagt Heinz. Zuerst müsse die persönliche Beratung durch Vermittler stehen. Erst wenn Kunden ausdrücklich darauf verzichteten, sollte nach Vorstellung des Verbands der rein digitale Abschlussweg genutzt werden können.
Damit geht die Forderung des BVK einen Schritt weiter als die grundsätzliche Kritik am „Digital First“-Prinzip: Nicht die persönliche Beratung soll aktiv gewählt werden müssen, sondern der Verzicht darauf.
AfW und BVK mit ähnlicher Stoßrichtung
In der Bewertung der Reform zeichnet sich damit unter den deutschen Vermittlerverbänden eine weitgehende Übereinstimmung ab. Der AfW hatte insbesondere begrüßt, dass das Parlament den von der EU-Kommission vorgesehenen weitgehend beratungsfreien Ansatz für das Basisprodukt nicht übernimmt. Gleichzeitig kritisierte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, dass persönliche Beratung im Parlamentsentwurf dennoch zur Ausnahme auf Anfrage werde. Der BVK setzt nun an demselben Punkt an, formuliert seine Alternative aber ausdrücklich als Vorrangmodell für persönliche Beratung.
Auch beim Vergütungsmodell liegen die Positionen nahe beieinander. Der Berichtsentwurf streicht sowohl die besondere Definition einer Beratung „auf unabhängiger Basis“ als auch die Vorgabe, dass Beratung zum Basis-PEPP ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen muss. Damit würde die Vergütungsfrage wieder stärker den allgemeinen europäischen Vertriebsregeln unterstellt.
BVK will in Brüssel nachfassen
Der Verband will seine Forderung nun unmittelbar in den weiteren politischen Prozess einbringen. BVK-Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Eichele kündigt Gespräche mit EU-Parlamentariern in der kommenden Woche an. Dabei soll insbesondere die Priorisierung der digitalen Abschlussstrecke thematisiert werden.
Entschieden ist die Reform damit noch nicht. Bei dem Papier handelt es sich um den Berichtsentwurf der ECON-Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin. Der Entwurf datiert vom 23. Juli 2026 und bildet eine Etappe des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung der bestehenden PEPP-Verordnung.
Für die deutschen Vermittlerverbände dürfte sich die weitere Debatte damit zunehmend auf eine Frage zuspitzen: Nicht mehr, ob Beratung beim PEPP erhalten bleibt, sondern welcher Beratungsweg künftig der regulatorische Normalfall sein soll.
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