Tornado in Glückstadt: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Veröffentlichung: 27.07.2026, 15:07 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Ein Tornado hat am Sonntagabend in Glückstadt und Umgebung erhebliche Schäden verursacht. Nach Angaben der Polizei wurden rund 40 bis 50 Gebäude beschädigt. Dächer wurden abgedeckt, Garagen und Gartenhäuser aus ihren Verankerungen gerissen und Trümmerteile bis zu 100 Meter weit geschleudert. Der Deutsche Wetterdienst bestätigte, dass es sich tatsächlich um einen Tornado handelte. Der Gesamtschaden wird auf einen hohen sechs- bis siebenstelligen Betrag geschätzt.

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Der Tornado in Glückstadt zeigt eindrucksvoll, welche Schäden Extremwetter innerhalb weniger Minuten verursachen kann.Der Tornado in Glückstadt zeigt eindrucksvoll, welche Schäden Extremwetter innerhalb weniger Minuten verursachen kann.Redaktion experten.de / KI-generiert

Mit einem solchen Ereignis stellen sich für Hauseigentümer und Immobilienbesitzer sofort zahlreiche versicherungsrechtliche Fragen. Besonders häufig geht es darum, welche Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommt und wie die Regulierung erfolgt, wenn umherfliegende Gebäudeteile weitere Häuser beschädigen.

Tornado ist in der Regel ein versicherter Sturmschaden

Versicherungstechnisch wird ein Tornado grundsätzlich als Sturmereignis behandelt. In der Wohngebäudeversicherung gehören Schäden durch Sturm regelmäßig zum versicherten Leistungsumfang, sofern die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Üblicherweise setzen die Versicherer hierfür mindestens Windstärke 8 beziehungsweise eine Windgeschwindigkeit von 62 km/h voraus. Da der Deutsche Wetterdienst den Tornado bestätigt hat, dürfte diese Voraussetzung bei den betroffenen Gebäuden regelmäßig erfüllt sein. Schäden an Dächern, Fassaden, Fenstern oder fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen sind daher grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Dringt infolge eines abgedeckten Daches Regenwasser in das Gebäude ein und entstehen dadurch weitere Schäden am Gebäude, sind auch diese Folgeschäden in der Regel mitversichert.

Wenn fremde Gebäudeteile das eigene Haus beschädigen

Besonders interessant ist die versicherungsrechtliche Situation im Industriegebiet von Glückstadt. Dort wurde nach Angaben der Polizei das Dach einer Halle nahezu vollständig abgedeckt. Die umherfliegenden Dachteile beschädigten anschließend weitere Gebäude und Anlagen erheblich.

Für die Betroffenen bedeutet das zunächst, dass sie den Schaden ihrer eigenen Wohngebäudeversicherung melden. Diese reguliert grundsätzlich auch dann, wenn die Beschädigung durch vom Sturm fortgeschleuderte Teile eines fremden Gebäudes entstanden ist. Entscheidend ist nicht, woher das Bauteil stammt, sondern dass der Schaden unmittelbare Folge des versicherten Sturmereignisses ist.

Eine Haftung des Eigentümers, dessen Dachteile weggeweht wurden, kommt nur in besonderen Ausnahmefällen infrage. Hat der Tornado ordnungsgemäß befestigte Gebäudeteile losgerissen, handelt es sich regelmäßig um höhere Gewalt. Anders kann die Situation beurteilt werden, wenn bereits vor dem Sturm erhebliche Baumängel bestanden oder notwendige Instandhaltungsmaßnahmen unterlassen wurden und dadurch Verkehrssicherungspflichten verletzt worden sind. Ob tatsächlich ein Haftungsanspruch besteht, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.

Auch Hausrat und Nebengebäude können betroffen sein

Nach Angaben der Feuerwehr wurden in Glückstadt mehrere Garagen und Gartenhäuser aus ihren Verankerungen gerissen und auf benachbarte Grundstücke geschleudert. Ob solche Nebengebäude mitversichert sind, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Viele Wohngebäudeversicherungen schließen fest mit dem Grundstück verbundene Garagen oder Gartenhäuser ein, während für freistehende oder nicht dauerhaft befestigte Gebäude abweichende Regelungen gelten können.

Werden durch ein beschädigtes Dach Möbel, Einrichtungsgegenstände oder andere bewegliche Sachen im Haus zerstört, ist regelmäßig die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden infolge des versicherten Sturmereignisses entstanden ist.

Jetzt richtig handeln

Nach einem Sturmereignis sollten Betroffene die Schäden möglichst umfassend fotografisch dokumentieren und unverzüglich ihrer Gebäudeversicherung melden. Gleichzeitig sind Eigentümer verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Deshalb sind provisorische Sicherungsmaßnahmen wie das Abdecken eines beschädigten Daches sinnvoll und oftmals sogar erforderlich. Beschädigte Bauteile sollten nach Möglichkeit bis zur Begutachtung aufbewahrt werden.

Extremwetter macht guten Versicherungsschutz immer wichtiger

Der Tornado in Glückstadt zeigt eindrucksvoll, welche Schäden Extremwetter innerhalb weniger Minuten verursachen kann. Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung in solchen Fällen der wichtigste Ansprechpartner. Selbst wenn umherfliegende Dachteile eines fremden Gebäudes das eigene Haus beschädigen, erfolgt die Regulierung in der Regel zunächst über die eigene Gebäudeversicherung. Nur wenn einem anderen Eigentümer eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann, kommt zusätzlich eine Haftung infrage. Angesichts der zunehmenden Zahl extremer Wetterereignisse lohnt es sich daher, den bestehenden Versicherungsschutz regelmäßig auf Aktualität und Leistungsumfang zu überprüfen.

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