Flugzeug stürzt auf Wohnhaus: Warum die Wohngebäudeversicherung die Schadenregulierung beschleunigen kann
Der Absturz eines Kleinflugzeugs auf ein Wohnhaus in Korschenbroich hat einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Das Gebäude wurde durch den Aufprall und das anschließende Feuer erheblich beschädigt. Während die Ermittlungsbehörden die Unfallursache untersuchen, stellt sich aus Sicht der Versicherungswirtschaft eine andere Frage: Welche Versicherung kommt für den Schaden am Gebäude auf – und welchen Mehrwert bietet eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung?
Die Luftfahrzeug-Haftpflicht trägt grundsätzlich den Schaden
Nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes haftet der Halter eines Luftfahrzeugs für Schäden, die Dritten am Boden durch den Betrieb des Luftfahrzeugs entstehen. Dabei handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Aus diesem Grund ist für jedes Luftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Für den Eigentümer eines beschädigten Hauses bedeutet das grundsätzlich: Der Schaden am Gebäude ist über die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Halters abgesichert.
Selbst wenn der Pilot bei einem Unfall versterben sollte oder der Halter nicht selbst am Steuer saß, bleibt die Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung bestehen. Die berechtigten Schadenersatzansprüche der Geschädigten werden dadurch nicht berührt.
Warum die Wohngebäudeversicherung trotzdem entscheidend sein kann
In der Praxis geht es jedoch nicht nur darum, wer den Schaden ersetzt, sondern vor allem wann die Regulierung beginnt.
Nach einem Flugzeugabsturz müssen Gebäude häufig sofort gesichert werden. Brandschäden sind zu beseitigen, Sachverständige prüfen die Statik und es müssen Maßnahmen eingeleitet werden, um weitere Schäden durch Witterung oder Einsturzgefahr zu verhindern. Jede Verzögerung kann den Schaden vergrößern.
Genau an dieser Stelle bietet eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung einen erheblichen Vorteil. Enthält der Vertrag den Leistungsbaustein „Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, deren Teilen oder Ladung“, kann der Gebäudeversicherer unmittelbar mit der Schadenregulierung beginnen.
Der Versicherungsnehmer muss dann nicht abwarten, bis die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung den Schaden vollständig geprüft und reguliert hat. Stattdessen erfolgt die erste Regulierung über den eigenen Versicherer. Dieser beauftragt Sachverständige, gibt Sicherungsmaßnahmen frei und begleitet die Wiederherstellung des Gebäudes.
Anschließend nimmt die Wohngebäudeversicherung den Haftpflichtversicherer des Luftfahrzeughalters im Wege des Regresses in Anspruch. Für den Kunden bleibt diese Auseinandersetzung in der Regel unsichtbar.
Bereits in den GDV-Musterbedingungen vorgesehen
Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass Schäden durch Luftfahrzeuge bereits seit Jahren Bestandteil moderner Wohngebäudeversicherungen sind.
Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sehen in den VGB 2022 den Versicherungsschutz für den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung ausdrücklich als versicherte Gefahr vor. Viele Versicherer orientieren sich an diesen Musterbedingungen oder übernehmen sie vollständig.
Dennoch lohnt sich ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen. Insbesondere ältere Verträge oder Basistarife können noch auf früheren Bedingungswerken beruhen und vom heutigen Marktstandard abweichen. Für Makler ergibt sich daraus ein sinnvoller Beratungsansatz bei der Überprüfung bestehender Wohngebäudeverträge.
Der Mehrwert liegt in der Geschwindigkeit der Regulierung
Der aktuelle Schadenfall zeigt eindrucksvoll, warum moderne Bedingungswerke mehr leisten als nur einen umfassenden Versicherungsschutz.
Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch gegen die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Halters. Die Regulierung über den eigenen Wohngebäudeversicherer bietet jedoch einen entscheidenden Zeitvorteil. Der Versicherungsnehmer erhält schneller finanzielle Unterstützung, notwendige Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden und der Wiederaufbau verzögert sich nicht durch haftungsrechtliche Abstimmungen zwischen den Beteiligten.
Gerade bei schwer beschädigten Gebäuden, die vorübergehend nicht mehr bewohnbar sind, kann dieser Zeitgewinn für die Betroffenen von erheblicher Bedeutung sein.
Ein seltener Schadenfall mit hoher Beratungskraft
Flugzeugabstürze auf Wohnhäuser gehören zu den außergewöhnlichsten Schadenereignissen in der Wohngebäudeversicherung. Dennoch zeigt der Vorfall in Korschenbroich, dass auch äußerst unwahrscheinliche Risiken Realität werden können.
Der aktuelle Fall bietet daher einen geeigneten Anlass, bestehende Wohngebäudeverträge zu überprüfen und Kunden auf die Bedeutung moderner Bedingungswerke hinzuweisen. Der Leistungsbaustein „Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen“ entscheidet im Ernstfall nicht darüber, ob ein Anspruch besteht – dafür sorgt grundsätzlich die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Er kann jedoch maßgeblich beeinflussen, wie schnell Versicherungsnehmer Unterstützung erhalten und mit der Wiederherstellung ihres Eigentums beginnen können.
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