Altersvorsorge: GDV fordert Standardprodukt und Opt-out in der Betriebsrente

Veröffentlichung: 04.02.2026, 11:02 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Reformvorschläge zur privaten Altersvorsorge, Frühstart-Rente und BRSG-Novelle: Der GDV sieht Rückenwind für Kapitaldeckung – aber nur, wenn Umsetzung, Vertriebskanäle und Regeln sauber austariert werden.

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Der GDV bewertet die jüngsten politischen Weichenstellungen zur Altersvorsorge als überfällig – und setzt dabei klar auf stärkere Kapitaldeckung (Symbolbild).Der GDV bewertet die jüngsten politischen Weichenstellungen zur Altersvorsorge als überfällig – und setzt dabei klar auf stärkere Kapitaldeckung (Symbolbild).Experten.de

Der GDV bewertet die jüngsten politischen Weichenstellungen zur Altersvorsorge als überfällig – und setzt dabei klar auf stärkere Kapitaldeckung. Hintergrund: Bislang stammen laut Verband nur 13,7 Prozent der Alterseinkommen in Deutschland aus kapitalgedeckten Systemen; im internationalen Vergleich sei das wenig.

Zur Frühstart-Rente begrüßt der GDV den Ansatz, Kinder früh an das Thema Vorsorge heranzuführen und den Zinseszinseffekt zu nutzen. Entscheidend seien jedoch klare Anschlussregeln: Das angesparte Kapital solle mit dem 18. Geburtstag automatisch und unkompliziert in eine geförderte private Altersvorsorge übergehen – plus einfache Möglichkeiten, dass Familien zusätzlich einzahlen können.

Beim geplanten Altersvorsorge-Reformgesetz unterstützt der Verband den Entwurf grundsätzlich: Vorgesehen seien bessere Renditechancen, verständlichere Förderung und mehr Flexibilität. Gleichzeitig macht der GDV konkrete Bedingungen auf: Es brauche ein einfaches, online abschließbares Standardprodukt – und „gleiche Regeln“ für vergleichbare Produkte, damit Versicherer gegenüber Banken, Neobrokern oder Fondsgesellschaften nicht strukturell benachteiligt werden.

Besonders pointiert: Damit der Onlineabschluss schlank bleibt, solle der Verkauf von Standardprodukten als „execution only“ möglich sein – verbunden mit einer Aussetzung der gesetzlichen Beratungspflicht, wie sie bei nicht-versicherungsgebundenen Kapitalanlagen bereits gelte.

Für Vermittler ist das ein sensibler Punkt: Je nachdem, wie „execution only“ konkret geregelt wird, können sich Vertriebspfade, Dokumentationsanforderungen und die Abgrenzung zwischen Beratung und reiner Ausführung deutlich verschieben. Mit „reiner Ausführung“ meint der GDV den Abschluss eines Altersvorsorge-Standardprodukts ohne individuelle Beratung oder Empfehlung. Der Anbieter stellt Informationen bereit und setzt den Abschluss technisch um – die Produktauswahl trifft der Kunde eigenverantwortlich.

Auch bei der betrieblichen Altersversorgung sieht der GDV Potenzial, mehr Menschen zu erreichen. Der Verband plädiert dafür, dass Unternehmen ihren Beschäftigten grundsätzlich eine Betriebsrente anbieten können – es sei denn, jemand widerspricht ausdrücklich (Opt-out-Logik). Zudem sollten angesparte Gelder stärker am Kapitalmarkt arbeiten dürfen, nicht nur bei klassischen Pensionskassen, sondern bei allen Anbietern der betrieblichen Altersversorgung.

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