Mindestlohn steigt, Diskussion um Lohnabstandsgebot nimmt Fahrt auf

Veröffentlichung: 29.12.2025, 08:12 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland spürbar. Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto je Stunde beschlossen – ein Schritt, der nicht nur Arbeitnehmende im klassischen Arbeitsverhältnis betrifft, sondern auch Konsequenzen für Minijobs und Midijobs hat.

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Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro und mit ihm auch die Erwartungen an faire Lohnabstände.Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro und mit ihm auch die Erwartungen an faire Lohnabstände.pixabay

Höherer Mindestlohn ab 2026, erneuter Anstieg ab 2027

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später folgt die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Die Bundesregierung setzt damit die Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die im Juni 2025 eine Anpassung in zwei Stufen vorgeschlagen hatte. Ziel ist es, den Mindestschutz für Beschäftigte zu sichern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden.

Nach Schätzungen der Bundesregierung werden mehr als sechs Millionen Menschen von der Erhöhung direkt profitieren.

Dynamische Anpassung bei Minijobs

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs:

  • Ab 1. Januar 2026: 603 Euro monatlich (statt bislang 556 Euro)
  • Ab 1. Januar 2027: 633 Euro monatlich

Hintergrund ist eine dynamische Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn, die seit Oktober 2022 gilt. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Wochenarbeitszeit von etwa zehn Stunden auch bei steigendem Stundenlohn weiterhin möglich bleibt. Die entsprechende Jahresverdienstgrenze steigt damit 2026 auf 7.236 Euro.

Midijobs: Übergangsbereich hebt an

Durch die Anpassung der Minijob‑Grenze verschiebt sich auch der Beginn des sogenannten Midijobs:

  • Der Übergangsbereich beginnt künftig bei 603,01 Euro monatlichem Einkommen.
  • Die obere Grenze bleibt jedoch bei 2.000 Euro stehen.

Diese Veränderung stellt für Beschäftigte im Übergangsbereich eine wichtige Orientierung dar, insbesondere für jene, die bislang knapp oberhalb der früheren Geringfügigkeitsgrenze lagen.

Debatte um das „Lohnabstandsgebot“

Die Erhöhung des Mindestlohns löst zugleich neue Debatten um das sogenannte Lohnabstandsgebot aus: Beschäftigte, die bislang knapp über dem Mindestlohnniveau verdient haben, fordern zunehmend entsprechende Anpassungen, um den Abstand zu Geringverdienern zu wahren. Insbesondere wenn Qualifikationen durch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein absolviertes Studium vorliegen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände weisen darauf hin, dass es bei zukünftigen Lohnrunden zu Verteilungskonflikten kommen könnte, insbesondere in tariflosen Bereichen oder bei geringen Fachkräftemargen.

Kein Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet

Die Bundesregierung geht trotz der gesamtwirtschaftlich angespannten Lage nicht von negativen Beschäftigungseffekten aus. Die gestufte Erhöhung soll Betrieben ausreichend Planungssicherheit bieten. Die Mindestlohnkommission verweist zudem auf Studien, wonach die bisherigen Erhöhungen erfolgreich verarbeitet werden konnten – sowohl von großen als auch kleinen Unternehmen.

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