Riester-Förderung: Petition zum Sonderausgabenabzug zeigt Wirkung
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat zur von der Aeiforia GmbH initiierten Petition zur Reform des Sonderausgabenabzugs bei der Riester-Förderung eine Beschlussempfehlung abgegeben. Demnach soll die Eingabe als Material an das Bundesfinanzministerium übermittelt werden – ein Schritt, der die Diskussion über steuerlich geförderte Altersvorsorge erneut in Bewegung bringt.
Die Petition (Zeichen 174905) wurde im November 2024 von Aeiforia-Geschäftsführer Martin Gattung eingereicht und forderte eine Anhebung des Höchstbetrags für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG von derzeit 2.100 Euro auf 3.500 Euro jährlich. Ziel sei es, die Eigenvorsorge breiter Bevölkerungsschichten zu stärken und die steuerliche Förderung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Hintergrund und Zielsetzung
Gattung begründet die Forderung mit der ausbleibenden Anpassung seit 2008. „Um den Altersvorsorgenden zu ermöglichen, ein angemessenes Versorgungsniveau zu erreichen, ist eine Erhöhung dringend erforderlich“, heißt es in der Petition. Die Reform solle auch für bestehende Riester-Verträge gelten und so eine „faire und gerechte Lösung“ schaffen.
Vorteile sieht Aeiforia insbesondere in einer stärkeren Eigenverantwortung, einer gerechteren Behandlung bestehender Verträge und einer Belebung der privaten Altersvorsorge.
Positives Signal für die Reform der privaten Altersvorsorge
Aeiforia-Geschäftsführer Martin Gattung und Torsten Schwendrat bewerten die Beschlussempfehlung als „ersten Schritt zur Reform der privaten Altersvorsorge“. Angesichts der anhaltenden Preissteigerungen und der wachsenden Belastungen im Gesundheits- und Pflegesystem sehen sie in der Entscheidung des Petitionsausschusses ein wichtiges Signal an Politik und Gesellschaft.
„Eine verbesserte steuerliche Förderung motiviert mehr Menschen, aktiv für ihr Alter vorzusorgen – und stärkt damit langfristig die Stabilität unseres Versorgungssystems“, so die Einschätzung der Aeiforia-Geschäftsführung.
Einordnung und Ausblick
Mit der Empfehlung an das Bundesfinanzministerium liegt die Verantwortung nun bei der Bundesregierung. Eine schnelle Umsetzung wäre auch im Sinne der geplanten Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge, über die in Fachkreisen seit Monaten intensiv diskutiert wird. Die Petition zeigt, dass Initiativen aus der Praxis politischen Einfluss entfalten können – insbesondere dann, wenn sie konkrete Lösungsansätze für bestehende Reformvorhaben aufzeigen.
Die nächste Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema ist für die kommenden Wochen vorgesehen. Ein offizieller Beschluss des Bundestages steht noch aus.
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