Der lange erwartete Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge liegt vor. Er soll die Riester-Rente ablösen, Förderung vereinfachen und kapitalmarktbasierte Vorsorge stärken. Die Reaktionen zentraler Branchenverbände reichen von deutlicher Zustimmung bis zu klarer Kritik – insbesondere mit Blick auf Beratung, Förderlogik und Zielgruppen.
Bausparkassen: Gleichstellung der Eigenheimrente ein „wichtiges Signal“
Die beiden Bausparkassenverbände begrüßen, dass der Entwurf auch die Eigenheimrente stärkt und selbstgenutztes Wohneigentum als vollwertige Form privater Vorsorge anerkennt. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen, ordnet ein: „Als führende Anbieter der Eigenheimrente begrüßen die Bausparkassen, dass der Gesetzentwurf selbstgenutztes Wohneigentum als gleichwertige Form der privaten Altersvorsorge behandelt.“
Auch Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, hebt die empirisch belegten Vorteile hervor: „Die Vorteile des selbstgenutzten Wohneigentums in der Altersvorsorge sind x-fach durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt.“ Die geringeren Wohnkosten im Alter seien „bares Geld wert“, zudem liege das Vermögen von Eigentümern vielfach höher als das von Mietern.
Beide Verbände betonen, das Reformkonzept setze nicht ausschließlich auf Kapitalmarktprodukte, sondern erkenne ausdrücklich die Immobilie als tragende Säule an: „Es ist gut, dass die Politik mit der vorgelegten Reform [...] die selbstgenutzte Wohnimmobilie als wesentliche und beliebte Form der privaten Alterssicherung anerkennt.“
BVI: Reform „entscheidender Schritt“ – aber nur der Anfang
Auch der deutsche Fondsverband BVI bewertet den Entwurf als grundlegenden Fortschritt für die private Vorsorge. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter erklärt: „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit die Menschen ihre wachsende Rentenlücke verringern können.“ Insbesondere die Entscheidung, die Reform vor der Frühstart-Rente umzusetzen, sei richtig – sie erreiche rund 50 Millionen Erwerbspersonen.
Aus Sicht des BVI bringt das Altersvorsorgedepot entscheidende Vorteile:
- Mehr Produktwahl, statt Riester-Bindung an wenige Modelle
- Wegfall von Garantien und Verrentungszwang, wodurch die Renditechancen steigen
- Flexiblere Auszahlungsmodelle, die Sparer selbst steuern können
Richter hebt hervor: „Mit dieser Reform schafft Deutschland auch international endlich den Anschluss.“
AfW: „Richtige Richtung – aber mit deutlichen Konstruktionsfehlern“
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht im Entwurf eine überfällige Modernisierung – kritisiert jedoch zentrale Punkte, die Vermittler und Verbraucher betreffen. Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, lobt zwar den strategischen Ansatz: „Das Altersvorsorgedepot bietet erstmals die Chance, kapitalmarktbasierte Vorsorge breit zugänglich zu machen und echte Renditepotenziale zu erschließen.“
Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor strukturellen Problemen:
-
Beratungspflicht unter Druck
Die Möglichkeit, das Standarddepot ohne Beratung abzuschließen, widerspreche allen bisherigen Qualitätsstandards. Wirth: „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor.“ -
Vergütungsdeckel von 1,5 Prozent
Der geplante Kostendeckel würde unabhängige Vermittler strukturell benachteiligen und Beratungsangebote ausdünnen. -
Ausschluss Selbstständiger
Der Entwurf beschränkt die Förderung weiterhin auf pflichtversicherte Personen der gesetzlichen Rentenversicherung. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher kritisiert: „Gerade für Selbstständige ist eine kapitalmarktbasierte Vorsorge geeignet. Dass sie weiterhin ausgeschlossen bleiben, ist weder sachgerecht noch mit den Zielen der Reform vereinbar.“ -
Einschränkung biometrischer Zusatzabsicherungen
Die weitgehende Streichung von BU-Beitragsbefreiung & Co. hält der Verband für realitätsfern. Wirth betont: „Ein Verbot solcher Zusatzabsicherungen mindert die Attraktivität der geförderten Vorsorge.“
Breite Zustimmung – aber zentrale Konfliktlinien bleiben
Mit dem Altersvorsorgedepot, einer vereinfachten Förderung und kapitalmarktbasierten Modellen greift der Entwurf zahlreiche langjährige Forderungen auf. Die Verbände kündigen bereits an, den Konsultationsprozess aktiv mitzugestalten. Der politische Streit über Details wie Kostenobergrenzen, Beratungspflichten oder die Rolle biometrischer Risiken dürfte damit erst beginnen.
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