Freiwilliger Wehrdienst: Wann trotzdem Kindergeld gezahlt wird

Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für den freiwilligen Wehrdienst. Doch was bedeutet das für den Anspruch auf Kindergeld? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil konkrete Voraussetzungen benannt, unter denen auch während des Wehrdienstes Kindergeld gezahlt werden kann.

(PDF)
cms.kiruiDALL-E

Nach Angaben von Bundeswehr-Generalinspekteur Carsten Breuer ist das Interesse junger Menschen am freiwilligen Wehrdienst deutlich gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr meldeten sich 15 Prozent mehr für den Dienst bei der Bundeswehr. Im öffentlichen Diskurs wird zugleich über die Wiedereinführung einer verpflichtenden Wehrpflicht diskutiert – bisher ohne konkrete gesetzgeberische Entscheidung.

Grundsatz: Freiwilliger Wehrdienst begründet keinen Kindergeldanspruch

Für Eltern volljähriger Kinder bis zum 25. Lebensjahr besteht grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Kindergeld – etwa während einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres. Der freiwillige Wehrdienst fällt jedoch ausdrücklich nicht unter diese begünstigten Tatbestände. Das hat der BFH in einem aktuellen Urteil erneut bestätigt. Das Ableisten des freiwilligen Wehrdienstes allein genügt demnach nicht, um Kindergeldanspruch auszulösen.

BFH-Urteil: Ausnahme bei Ausbildungsplatzmangel

Im konkreten Streitfall hatte ein junger Mann nach dem Abitur einen zehnmonatigen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet. Für die Grundausbildung zahlte die Familienkasse zunächst Kindergeld, lehnte dies jedoch für die anschließende Dienstzeit ab. Der Kläger verwies darauf, dass er im Anschluss ein Studium aufnehmen wollte, jedoch keinen Ausbildungsplatz gefunden hatte.

Der BFH gab dem Kläger Recht: Auch nach der Grundausbildung könne Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind mangels Ausbildungsplatz keine andere Ausbildung beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG). Entscheidend sei, dass die Grundausbildung nicht als abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung gelte – eine Voraussetzung, die den Anspruch auf Kindergeld einschränken würde.

Keine abgeschlossene Ausbildung durch Grundausbildung

Nach Auffassung des BFH ist die dreimonatige Grundausbildung bei der Bundeswehr nur ein Teil einer umfassenderen militärischen Laufbahnausbildung – etwa zum Soldaten auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn. Erst mit Abschluss dieser längeren Ausbildung könne von einer erstmaligen Berufsausbildung im steuerrechtlichen Sinne gesprochen werden.

Da der junge Mann nach der Grundausbildung keine weitere Ausbildung bei der Bundeswehr absolvierte und auf einen Studienplatz wartete, bestand der Kindergeldanspruch fort. Der BFH betont: Eine regelmäßige Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden schließt den Anspruch nicht automatisch aus, wenn eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht aufgenommen werden kann.

Anspruch auf Kindergeld bleibt im Einzelfall möglich

Auch wenn der freiwillige Wehrdienst für sich genommen kein Anspruchskriterium für Kindergeld darstellt, kann in bestimmten Fallkonstellationen dennoch eine Auszahlung gerechtfertigt sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Wehrdienst zeitlich zwischen zwei Ausbildungsphasen erstreckt oder ein unmittelbarer Übergang mangels Ausbildungsplatz nicht möglich ist. Eltern sollten entsprechende Nachweise der Familienkasse vorlegen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.


(PDF)

LESEN SIE AUCH

Das Urteil des BFH stärkt die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen.Das Urteil des BFH stärkt die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen.Foto: Adobestock
Chefsache

BFH: Keine Lohnbesteuerung bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter im Rahmen einer Unternehmensnachfolge führt nicht zwingend zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) und bestätigte damit die Auffassung des Finanzgerichts (FG).
Der BFH bestätigte in Teilen die Auffassung des Finanzamts und stellte klar: Reitunterricht ist grundsätzlich keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.Der BFH bestätigte in Teilen die Auffassung des Finanzamts und stellte klar: Reitunterricht ist grundsätzlich keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.DALL-E
Urteile

Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
Umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch sind unzulässig.Umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch sind unzulässig.DALL-E
Recht

Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern: Wenn Datenschutz auf Steuerrecht trifft

Ein aktuelles Urteil des FG Hamburg stellt Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte vor ein Dilemma: Datenschutz versus Steuerrecht. Warum zu umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch teuer werden könnten – und was Betroffene jetzt beachten müssen.
Wer nachträgliche Sonderwünsche äußert, sollte sich bewusst sein, dass diese nicht nur zusätzliche Baukosten, sondern auch eine höhere Grunderwerbsteuer nach sich ziehen können.Wer nachträgliche Sonderwünsche äußert, sollte sich bewusst sein, dass diese nicht nur zusätzliche Baukosten, sondern auch eine höhere Grunderwerbsteuer nach sich ziehen können.Foto: Adobestock
4 Wände

BFH-Urteil: Sonderwünsche bei Neubauten können Grunderwerbsteuer auslösen

Der Bundesfinanzhof hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegen können, sofern sie in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht