VW-Vergleich vor Gericht: Wie viel Transparenz schuldet der Vorstand seinen Aktionären?
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung 2026 angefochten. Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Vergleich selbst als eine grundsätzliche Frage: Welche Informationen benötigen Aktionäre, um über milliardenschwere Haftungs- und Versicherungsvergleiche sachgerecht entscheiden zu können?
Anfechtungsklage richtet den Blick auf die Informationsgrundlage
Mit einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Volkswagen AG setzt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) den juristischen Streit um die Aufarbeitung des Dieselskandals fort. Angegriffen werden sowohl der Zustimmungsbeschluss zu einem neuen Vergleich mit den D&O-Versicherern als auch der Bestätigungsbeschluss zum Haftungsvergleich mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Ausgangspunkt ist ein Verfahren, das bereits seit mehreren Jahren die Gerichte beschäftigt. Nachdem der Bundesgerichtshof im September 2025 den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung 2021 zum damaligen Deckungsvergleich für nichtig erklärt hatte, legte Volkswagen den Aktionären 2026 einen überarbeiteten Vergleich erneut zur Abstimmung vor.
Im Mittelpunkt steht nicht die Vergleichssumme
Der neue Deckungsvergleich sieht Leistungen der D&O-Versicherer in Höhe von rund 278 Millionen Euro vor. Im Gegenzug sollen Versicherungsansprüche abgegolten und weitere Ansprüche gegen einen größeren Kreis heutiger und ehemaliger Organmitglieder ausgeschlossen werden. Nach Auffassung der SdK geht es jedoch nicht in erster Linie um die konkrete Höhe des Vergleichs. Streitpunkt ist vielmehr, ob die Hauptversammlung überhaupt über ausreichende Informationen verfügte, um die wirtschaftlichen Folgen der Vereinbarungen eigenständig bewerten zu können.
Transparenz wird zur Governance-Frage
Die Klage nennt eine Reihe von Punkten, die nach Ansicht der Anlegervertreter vor der Abstimmung nicht ausreichend aufgeklärt worden seien. Dazu zählen unter anderem die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, die wirtschaftliche Herleitung der Vergleichsbeträge, mögliche Prozess- und Vollstreckungsrisiken, Umfang und Werthaltigkeit der D&O-Deckung sowie die Frage, welche Personen von den vereinbarten Freistellungsregelungen tatsächlich profitieren. Aus Sicht der SdK betrifft dies den Kern einer verantwortungsvollen Corporate Governance. Aktionäre könnten nur dann eine sachgerechte Entscheidung treffen, wenn nachvollziehbar sei, welche Ansprüche aufgegeben werden, welchen wirtschaftlichen Wert sie besitzen und auf welcher Grundlage die vereinbarten Gegenleistungen als angemessen gelten.
Komplexe Vergleiche erhöhen die Anforderungen
Der Fall verdeutlicht eine Entwicklung, die weit über Volkswagen hinausreicht. Haftungsvergleiche mit Organmitgliedern und D&O-Versicherern bewegen sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen Prozessrisiken, wirtschaftlicher Vernunft und gesellschaftlichen Erwartungen. Je komplexer solche Vereinbarungen werden, desto wichtiger wird die Qualität der Informationen, auf deren Grundlage Eigentümer ihre Entscheidung treffen. Corporate Governance beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung formaler Zuständigkeiten. Sie setzt voraus, dass Aufsichtsrat und Vorstand die wirtschaftlichen Konsequenzen ihrer Vorschläge transparent erläutern und eine eigenständige Bewertung durch die Hauptversammlung ermöglichen.
Das Gericht klärt die Grenzen der Informationspflicht
Ob die von der SdK vorgebrachten Einwände Bestand haben, wird nun das Landgericht Hannover prüfen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens berührt der Rechtsstreit jedoch eine grundsätzliche Frage des Gesellschaftsrechts: Wie weit reichen die Informationspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat, wenn Aktionäre über Vergleiche entscheiden sollen, die erhebliche wirtschaftliche und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen?
Der Fall Volkswagen macht damit deutlich, dass Corporate Governance nicht allein an den getroffenen Entscheidungen gemessen wird. Ebenso entscheidend ist, ob diese Entscheidungen auf einer nachvollziehbaren und ausreichend transparenten Informationsgrundlage getroffen werden können.
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