BVK: Aktivrente reicht nicht für nachhaltige Altersvorsorge

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die von der Bundesregierung beschlossene Aktivrente. BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht darin keine Lösung für die wachsenden Versorgungslücken und fordert stattdessen eine umfassende Rentenreform.

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BVK-Präsident Michael H. HeinzBVK-Präsident Michael H. HeinzBVK

Zum 1. Januar 2026 soll die sogenannte Aktivrente starten. Sie ermöglicht es Ruheständlern, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) ist dieses Modell jedoch keine Antwort auf die grundlegenden Herausforderungen der Altersvorsorge.

„Wir sehen nicht, dass sich damit eine ausreichende Altersvorsorge lösen lässt“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Koalition rechne selbst nur mit rund 25.000 Aktivrentnern. „Das wird vielleicht das Fachkräfteproblem in unserem Land etwas entschärfen, ist aber keine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge.“ Kritisch sieht der Verband zudem, dass vor allem Akademiker und gut verdienende Fachkräfte profitieren, die auch nach Renteneintritt gesundheitlich und fachlich in der Lage sind, weiterzuarbeiten. Der BVK fordert daher, Selbstständige ausdrücklich in das Modell einzubeziehen.

Darüber hinaus drängt der Verband auf eine grundlegende Reform der Altersvorsorge. „Die vereinbarten Haltelinien der Bundesregierung helfen hier nicht weiter und behindern eine umfassende Reform“, so Heinz. Statt einzelner Maßnahmen brauche es einen generationsgerechten Mix aus Rentenhöhe, Beitragssatz und Renteneintrittsalter. Auch die private Vorsorge müsse attraktiver gestaltet werden – etwa über eine Weiterentwicklung der Riester-Rente oder die geplante Frühstartrente.

Positiv bewertet der BVK, dass die Bundesregierung den Generationenvertrag im angekündigten „Herbst der Reformen“ neu diskutieren will. Der Verband mahnt jedoch, die Beratungen nicht erneut zu vertagen und plädiert für die Einbindung der Expertise der Vermittler. Eine klare Absage erteilt der BVK einem Staatsfondsmodell: Dieser sei organisatorisch aufwendig, verfüge nicht über die nötige Beratungskompetenz und berücksichtige zu wenig die individuellen Vorsorgebedarfe.

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