PKV-Verband kritisiert steigende Einkommensgrenzen

Veröffentlichung: 08.10.2025, 15:10 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Ab 2026 steigen die Einkommensgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung deutlich. Während die Anpassung gesetzlich an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, warnt der PKV-Verband vor zusätzlichen Belastungen und einer schwindenden Wahlfreiheit beim Wechsel in die private Krankenversicherung.

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PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther mahnt: Die steigende Versicherungspflichtgrenze schränkt die Wahlfreiheit vieler Angestellter ein.PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther mahnt: Die steigende Versicherungspflichtgrenze schränkt die Wahlfreiheit vieler Angestellter ein.PKV-Verband

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2026 stabil zu halten. Dennoch müssen viele Beschäftigte mit höheren Beiträgen rechnen. Grund dafür ist die turnusmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die sich nach der Lohnentwicklung richtet. Auch die Versicherungspflichtgrenze, ab der ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) möglich ist, steigt erneut.

Diese automatische Anpassung stößt beim PKV-Verband auf Kritik – vor allem, weil sie aus Sicht der Branche die Belastung für gut verdienende Angestellte erhöht und den Wechsel in die PKV weiter erschwert.

Gesetzlich geregelte Anpassung sorgt für Mehrkosten

Laut aktuellem Verordnungsentwurf steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 66.150 auf 69.750 Euro jährlich – ein Plus von fünf Prozent. Die Versicherungspflichtgrenze, die über die Wechselmöglichkeit in die PKV entscheidet, klettert ebenfalls. Beide Rechengrößen werden jedes Jahr per Verordnung an die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst.

Für Beschäftigte mit Einkommen an der Bemessungsgrenze bedeutet das höhere Beiträge. Selbst bei unverändertem Beitragssatz ergeben sich laut Berechnungen der FAZ Mehrkosten von rund 766 Euro jährlich. Auch Arbeitgeber tragen durch steigende Lohnnebenkosten höhere Sozialausgaben.

PKV-Verband sieht Wettbewerbsverzerrung

Aus Sicht des PKV-Verbands geht die Entwicklung über eine reine technische Anpassung hinaus. Direktor Florian Reuther kritisiert, dass die Schere zwischen beiden Grenzen immer weiter auseinandergeht:

„Die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. 7.650 Euro liegt sie mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze – in Fortsetzung einer Ausnahmegesetzgebung seit 2002. Die Politik sollte endlich zum Normalzustand zurückkehren und die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze senken – im Sinne der Wahlfreiheit der Verbraucher und des Wettbewerbs.“

Laut Verband wird die Zahl der potenziellen Wechselberechtigten durch diese Entwicklung weiter sinken.

Politische und wirtschaftliche Stimmen warnen vor Zusatzbelastungen

Auch andere Stimmen äußern sich kritisch. Die CDU-Mittelstandschefin Gitta Connemann spricht von einer möglichen „Belastung des Mittelstands“, während Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, warnt:

„Finger weg von den Beitragsbemessungsgrenzen! Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter und Selbständige – ihre Krankenversicherungsbeiträge steigen sofort, wenn die Grenze bald auf rund 70.000 Euro brutto klettert.“

Ökonomin Veronika Grimm sieht dagegen strukturellen Reformbedarf: Die steigenden Sozialabgaben seien ein Symptom fehlender Effizienz. „Höhere Einnahmen führen nicht automatisch zu einer Entlastung des Systems“, betont sie.

Finanzielle Lage der GKV bleibt angespannt

Unabhängig von der Beitragsentwicklung bleibt die Finanzlage der Krankenkassen schwierig. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken droht der GKV 2026 ein Defizit von vier Milliarden Euro, in der Pflegeversicherung ein Minus von zwei Milliarden Euro. Zwar sollen Beitragssätze stabil bleiben, doch Beobachter halten das für wenig wahrscheinlich.
Der GKV-Spitzenverband meldete im ersten Halbjahr 2025 Ausgabensteigerungen von knapp acht Prozent gegenüber dem Vorjahr – getrieben durch Inflation, technologische Innovationen und eine wachsende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

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