Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2026

Das Bundeskabinett hat die neuen Sozialversicherungsrechengrößen für 2026 beschlossen. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Jahres 2024. Damit steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen – ein Beschluss, der die Finanzierung der Sozialversicherung sichern soll, aber Diskussionen über die Belastung höherer Einkommen neu entfacht.

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Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 verabschiedet.Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 verabschiedet.mat_hias / pixabay

Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 verabschiedet. Sie legt die neuen Grenzwerte für die Berechnung von Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Sozialversicherung fest, darunter die Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen. Grundlage ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024, die laut Bundesregierung 5,16 Prozent betrug.

Mit dem Beschluss werden die Rechengrößen an diese Entwicklung angepasst – eine jährliche Routine, die seit Jahrzehnten der Sicherung der Beitragsbasis und des Leistungsniveaus dient. „Durch die Fortschreibung wird gewährleistet, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen“, heißt es aus Regierungskreisen. Ohne eine Anpassung würde die Beitragsbasis allmählich erodieren, da ein immer geringerer Anteil der Lohnsumme beitragspflichtig wäre.

Ziel: Stabilität in Finanzierung und Leistungsniveau

Von der Anhebung betroffen sind ausschließlich Versicherte, deren Einkommen oberhalb der neuen Grenzwerte liegt. Für die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert sich damit nichts. Die jährliche Anpassung sorgt dafür, dass Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht bleiben – etwa bei Renten oder Lohnersatzleistungen, die ebenfalls an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Die Bundesregierung betont, dass die Anpassung keine Beitragserhöhung im eigentlichen Sinne darstellt, sondern eine technische Fortschreibung. Die Maßnahme sei notwendig, um die Sozialversicherungssysteme stabil zu halten und die Einnahmenbasis an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Neue Debatte über Belastungsgrenzen

Mit dem Beschluss dürfte die Diskussion um die Sozialabgaben jedoch an Dynamik gewinnen. Denn die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf voraussichtlich rund 69.750 Euro jährlich hatte zuletzt Kritik hervorgerufen – unter anderem vom PKV-Verband, der eine stärkere Belastung gut verdienender Angestellter und eine zusätzliche Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung sieht.

Befürworter der Anpassung verweisen dagegen auf den notwendigen Gleichklang zwischen Beitrags- und Leistungsentwicklung sowie die Stabilisierung der Sozialversicherungssysteme angesichts steigender Ausgaben.

Bevor die neuen Werte in Kraft treten, muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen.

cms.fklpz

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