Beitragsfreie Hausrat und PHV für Studenten
In den Hausrat- und Privathaftpflichtkonzepten L, XL und XXL der InterRisk sind Kinder bzw. unverheiratete Kinder während der Ausbildung oder des Studiums weiterhin über die Police der Eltern mitversichert.
Auf dieses wichtige Detail macht der Versicherer aus Wiesbaden Eltern, deren Kinder mit dem kommenden Wintersemester zum Studieren in eine andere Stadt ziehen, nochmals aufmerksam. Für das Studienjahr 2017/18 wird, wie schon im zurückliegenden Jahr, mit über 500.000 Studenten und Studentinnen gerechnet. Alleine an der Münchener LMU gibt es Anfragen 40.000 Anfragen für einen Studienplatz. Mit den Kosten für die Miete und den Lebensunterhalt in einer neuen und fremden Stadt kommen dadurch nicht auch noch zusätzliche Beträge für einen eigenen Versicherungsschutz oben drauf.
Police checken
Der Ausbildungsbeginn und der Wegzug stellen eine Veränderung im Familienverbund dar. Versicherungsmakler sollten ihre Kunden somit rechtzeitig auf diese Details aufmerksam machen und einen Check der vorhandenen Hausrat- und/oder Privathaftpflichtversicherung empfehlen.
Im Inland- und Ausland
Beim Hausrat-Konzept XXL besteht der Versicherungsschutz auch dann weiterhin, wenn im Studienzeitraum ein eigener Hausstand gegründet wird.
Interessant ist auch folgende Leistungskomponente: Bewohnt der Student während der Studienzeit alleine ein Zimmer oder Appartement, gewährt die InterRisk weiterhin Versicherungsschutz – auch dann, wenn dadurch ein eigener Hausstand gegründet wurde. Auch bei einem vorübergehenden Studienaufenthalt im Ausland gilt der sogenannte Außenversicherungsschutz bis zu einem Jahr.
Wichtig: Der InterRisk Hausrat-Versicherungsschutz sichert Kinder bis zum Ausbildungsende ab. In den Privathaftpflichtkonzepten L, XL und XXL der InterRisk sind unverheiratete Kinder, während sie sich in der Lehre oder im Studium befinden, ebenfalls beitragsfrei über die Eltern mitversichert.
Bündel-Rabatt
Bei einer Bündelung von Sachversicherungen gewährt die InterRisk je nach Anzahl der Policen Deckungsrabatte von 5 bis 15 Prozent. Eine Bündelung ist möglich, wenn derselbe Versicherungsnehmer, derselbe Ablauf und dieselbe Zahlweise vorliegen. Bündelung mit Verträgen, die nach Tarifen vor der Tarifgeneration 2011 abgeschlossen wurden, ist nicht möglich.
Bild: © Jacob Lund / fotolia.com
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