Die Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG bieten jeweils Auslandsreisekrankenversicherungen an, deren Vertragswerke unwirksame Ausschlussklauseln enthalten: Tritt der Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ ein, behalten sich die drei Anbieter vor, Leistungen zu verweigern.