Welche Versicherung zahlt für Schäden in der Ferienwohnung?

Veröffentlichung: 15.07.2026, 08:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Ein Rotweinfleck auf dem Teppich, eine zerbrochene Vase oder ein Einbruch in die Ferienwohnung – auch im Urlaub können Schäden schnell teuer werden. Welche Versicherung in solchen Fällen greift, hängt von der Art des Schadens und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin.

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Wer haftet bei Schäden in der Ferienwohnung? Der Bund der Versicherten erklärt, wann Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung leisten und worauf Urlauber achten sollten.Wer haftet bei Schäden in der Ferienwohnung? Der Bund der Versicherten erklärt, wann Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung leisten und worauf Urlauber achten sollten.experten.de, KI-generiert

Hausratversicherung schützt auch im Urlaubsdomizil

Nach Angaben des BdV bleibt der eigene Hausrat auch außerhalb der eigenen Wohnung für einen begrenzten Zeitraum über die sogenannte Außenversicherung geschützt. Diese gilt in der Regel sowohl für Ferienunterkünfte im Inland als auch im Ausland.

Voraussetzung ist unter anderem, dass in die abgeschlossene Unterkunft eingebrochen wurde. Wie lange der Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Vertrag ab, häufig beträgt die Dauer mindestens drei Monate.

Versicherte sollten allerdings prüfen, ob Entschädigungsgrenzen gelten. Oft ist die Erstattung auf zehn oder 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Bargeld und Wertsachen können zudem ganz oder teilweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Auch bei einem Raub leisten viele Hausratversicherungen. Voraussetzung ist nach Angaben des BdV, dass die Tat vor Ort geschieht und der Vorfall unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird.

Privathaftpflicht kann Mietsachschäden übernehmen

Wer das Inventar einer Ferienwohnung versehentlich beschädigt, kann unter Umständen über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert sein.

Voraussetzung ist jedoch, dass sogenannte Mietsachschäden an beweglichem und unbeweglichem Inventar im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Der BdV weist darauf hin, dass einzelne Tarife solche Schäden nur eingeschränkt oder gar nicht abdecken. Versicherte sollten deshalb ihre Vertragsbedingungen prüfen oder sich die Leistungen vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen.

Brandschäden durch Akkus

Auch Akkus von Handys, E-Bikes oder Powerbanks können Schäden verursachen, etwa wenn defekte Geräte oder ungeeignete Ladegeräte einen Brand auslösen.

Entstehen dadurch Schäden an der gemieteten Unterkunft oder deren Einrichtung, kann ebenfalls die private Haftpflichtversicherung leisten. Voraussetzung ist nach Angaben des BdV, dass sowohl das Inventar als auch die gemieteten Räume vom Versicherungsschutz umfasst sind.


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