Welche Versicherung zahlt für Schäden in der Ferienwohnung?
Ein Rotweinfleck auf dem Teppich, eine zerbrochene Vase oder ein Einbruch in die Ferienwohnung – auch im Urlaub können Schäden schnell teuer werden. Welche Versicherung in solchen Fällen greift, hängt von der Art des Schadens und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin.
Hausratversicherung schützt auch im Urlaubsdomizil
Nach Angaben des BdV bleibt der eigene Hausrat auch außerhalb der eigenen Wohnung für einen begrenzten Zeitraum über die sogenannte Außenversicherung geschützt. Diese gilt in der Regel sowohl für Ferienunterkünfte im Inland als auch im Ausland.
Voraussetzung ist unter anderem, dass in die abgeschlossene Unterkunft eingebrochen wurde. Wie lange der Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Vertrag ab, häufig beträgt die Dauer mindestens drei Monate.
Versicherte sollten allerdings prüfen, ob Entschädigungsgrenzen gelten. Oft ist die Erstattung auf zehn oder 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Bargeld und Wertsachen können zudem ganz oder teilweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Auch bei einem Raub leisten viele Hausratversicherungen. Voraussetzung ist nach Angaben des BdV, dass die Tat vor Ort geschieht und der Vorfall unverzüglich bei der Polizei angezeigt wird.
Privathaftpflicht kann Mietsachschäden übernehmen
Wer das Inventar einer Ferienwohnung versehentlich beschädigt, kann unter Umständen über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
Voraussetzung ist jedoch, dass sogenannte Mietsachschäden an beweglichem und unbeweglichem Inventar im Versicherungsvertrag eingeschlossen sind. Der BdV weist darauf hin, dass einzelne Tarife solche Schäden nur eingeschränkt oder gar nicht abdecken. Versicherte sollten deshalb ihre Vertragsbedingungen prüfen oder sich die Leistungen vom Versicherer schriftlich bestätigen lassen.
Brandschäden durch Akkus
Auch Akkus von Handys, E-Bikes oder Powerbanks können Schäden verursachen, etwa wenn defekte Geräte oder ungeeignete Ladegeräte einen Brand auslösen.
Entstehen dadurch Schäden an der gemieteten Unterkunft oder deren Einrichtung, kann ebenfalls die private Haftpflichtversicherung leisten. Voraussetzung ist nach Angaben des BdV, dass sowohl das Inventar als auch die gemieteten Räume vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Verlobungsringe und Co.: Ist Schmuck bei einem Einbruch versichert?
Hausrat-Tarif nach dem Rundum-sorglos-Prinzip
Unfall oder Diebstahl - E-Bikes richtig versichern
Einbruchshochburgen im Westen und Norden
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Schmuck im Hausrat: „Bei Einzelwerten über 10.000 Euro stößt Standarddeckung oft an Grenzen“
Fahrraddiebstahl: Schadenssummen steigen trotz sinkender Fallzahlen
Wenn der Schutz versagt: Einbruch ohne Spuren und die Tücken der Hausratversicherung
Urteil: Kein Schutz bei reinem Rauchschaden
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















