Privatmedizin: Kassenpatienten können Kostenerstattung wählen
Auch als Kassenpatient kann man sich wie ein Privatpatient mit der optimalen Medizin behandeln lassen, dass diese Form der Abrechnung möglich ist, allerdings wissen das viele Patienten nicht. Die Freie Ärzteschaft plant nun die Bürger stärker über diese Möglichkeit der Kostenerstattung zu informieren.
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden bereits zunehmend rationiert. Um den Kostensteigerungen etwa durch die Alterung der Gesellschaft zu begegnen, sei in Zukunft eine spürbare weitere Kürzung des gesetzlichen Leistungskatalogs unumgänglich, wie kürzlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einer Krankenkassenanalyse festgestellt habe.
Wer der rationierten Kassenmedizin entfliehen will und weiterhin GKV-Versicherter bleibt, kann diese Form der Kostenerstattung wählen. Die Kassenerstattung funktioniere sehr einfach, jeder Kassenpatient der die Kostenerstattung wählt (sie ist übrigens gesetzlich festgeschrieben) erhält vom behandelnden Arzt eine Privatrechnung, die bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung eingereicht wird, Diese erstattet die Kosten für medizinische Leistungen, die sie zu tragen hätte, wenn der Patient seine Krankenversicherungskarte beim Arzt vorgelegt hätte. Kosten darüber hinaus tragen die Patienten zwar selbst, oder aber eine vorhandene Zusatzversicherung.
An sich nichts Neues, denn so funktioniert die Private Krankenversicherung. Lediglich die Tatsache, dass der Patient nach einem Quartal wieder zum sogenannten Sachleistungsprinzip der GKV zurückzukehren kann, unterscheidet sich hier. Ungeachtet der Abrechnungsmodalitäten wäre es für alle Versicherten sinnvoll, Kenntnis über die Höhe der tatsächlichen Arztrechnungen zu erhalten.
Bild: © ra2 studio / fotolia.com
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