EU will Prospektvorschriften überarbeiten

Veröffentlichung: 08.12.2015, 08:12 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Die EU-Kommission schlägt überarbeitete Prospektvorschriften vor, um europäischen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und die Informationen für Anleger zu vereinfachen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Ausgabe von Aktien oder Schuldtiteln leichten Zugang zu Finanzierungen finden. Auch Unternehmen, die bereits auf öffentlichen Märkten notieren, sollen davon profitieren, wenn sie zusätzliche Aktien oder Anleihen begeben wollen.

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Die Europäische Kommission hat auf dem Weg zur Kapitalmarktunion eine Überarbeitung der Vorschriften vorgeschlagen, die es Unternehmen ermöglichen, sich an der Börse oder durch ein öffentliches Angebot an potenzielle Anleger Kapital zu beschaffen. Die vorgeschlagenen Prospektvorschriften sollen Anlegern fundierte Anlageentscheidungen erlauben, die Vorschriften für Unternehmen, die Aktien oder Schuldtitel begeben wollen, vereinfachen und grenzüberschreitende Investitionen im Binnenmarkt fördern.

Nahezu alle Unternehmen, die sich beim Anlegerpublikum Kapital beschaffen wollen, müssen einen Prospekt vorlegen. Dieser gil als rechtliches Dokument, in dem das Unternehmen, seine Hauptgeschäftsbereiche, seine Finanzen und seine Beteiligungsstruktur beschrieben werden. Er muss sämtliche Informationen enthalten, die Anleger benötigen, bevor sie sich dazu entschließen, in das Unternehmen zu investieren.

Die Prospektvorschriften sollen sicherstellen, dass Anleger in der gesamten Europäischen Union über die gleichen Informationen verfügen. Das soll es einfacher machen, grenzüberschreitend zu investieren. Für die Unternehmen, insbesondere für kleinere Unternehmen, ist die Erstellung eines Prospekts, der häufig Hunderte von Seiten mit detaillierten Informationen erfordert, jedoch kostspielig und aufwendig. Und für Anleger ist es wahrscheinlich auch nicht immer einfach, sich durch die Fülle von detaillierten Informationen durchzuarbeiten.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill sagte hierzu: „Wir brauchen Prospektvorschriften, die Anlegern, die Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigen; ohne dabei unnötige Kosten zu verursachen und die Unternehmen davon abzuhalten, Geld auf den öffentlichen Märkten zu besorgen. Der heutige Vorschlag schafft ein besseres Gleichgewicht. Es wird das System einfacher, billiger und schneller machen. Es wird Anleger schützen, und es gleichzeitig KMU und anderen Unternehmen leichter machen Geld zu beschaffen. … Eine gute Regelung der Prospektvorschriften ist für Start-ups, KMU und Blue Chips gleichermaßen wichtig. Der aktuelle Vorschlag wird überflüssigen Verwaltungsaufwand verringern und gleichzeitig den Anlegerschutz und das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärken.“

Der Vorschlag sieht folgende Änderungen vor:

Ausnahme für geringe Kapitalbeschaffungen: Der Schwellenwert, ab dem Unternehmen einen Prospekt ausgeben müssen, wird erhöht. So wird beispielsweise kein EU-Prospekt verlangt, wenn das zu beschaffende Kapital unter einer Höhe von 500.000 EUR (vorher 100.000 EUR) bleibt, was vielen KMU den dringend benötigten Raum zum Atmen verschafft. Die Mitgliedstaaten können diese Schwellenwerte für ihren Inlandsmarkt weiter anheben; die entsprechende Höchstgrenze wird von 5 Millionen EUR auf 10 Millionen. EUR heraufgesetzt.

  • Vereinfachter Prospekt für kleinere Unternehmen: KMU brauchen eine Regelung, die auf ihre Bedürfnisse und den Bedarf ihrer Anleger abgestimmt ist, so dass sie einen Prospekt erstellen können, der im Verhältnis zum Umfang der Finanzmittel oder den Vorteilen für die Anleger keine unangemessenen Kosten verursacht. Für kleinere Emittenten, die europäische Märkte erschließen wollen, werden wir eine echte „Light-Regelung“ schaffen, d. h. billigere und weniger komplizierte Prospekte vorsehen. Wir werden zudem die bestehenden Schwellenwerte für KMU, die diese Regelung in Anspruch nehmen können, anheben – von einer Marktkapitalisierung von 100 Millionen EUR auf 200 Millionen EUR.
  • Kürzere Prospekte und bessere Anlegerinformation: Prospekte sind häufig in umständlichen Juristendeutsch abgefasst. Meist sind die Formulierungen umständlich und brauchen viel Platz - was die Seitenzahl und  damit die Produktionskosten erhöht. Daher soll es EU-weit vorgeschriebene Informationen geben, auf die verwiesen werden kann und nicht wiederholt werden müssen.
  • Erleichterung von Sekundäremissionen börsennotierter Unternehmen: Unternehmen, die bereits auf öffentlichen Märkten notieren und zusätzliche Aktien oder Schuldtitel (Unternehmensanleihen) begeben wollen, können einen neuen, vereinfachten Prospekt ausgeben. Derzeit betreffen 70 Prozent der jährlich gebilligten Prospekte sogenannte Sekundäremissionen von bereits auf einem öffentlichen Markt notierten Unternehmen.
  • Beschleunigte und vereinfachte Regelung für aktive Emittenten: Unternehmen, die die Kapitalmärkte häufig in Anspruch nehmen, wird die Möglichkeit der Einreichung eines jährlichen „Einheitlichen Registrierungsformulars“ und damit einer Art von „Rahmenregistrierung“ geboten, bei der alle notwendigen Informationen über das Unternehmen erfasst werden. Emittenten, die ein solches Formular bei ihren Aufsichtsbehörden regelmäßig aktualisieren, kommen in den Genuss eines beschleunigten Billigungsverfahren von fünf Tagen.
  • Einheitliche Anlaufstelle für alle EU-Prospekte: Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird erstmals einen kostenlosen Online-Zugang mit Suchfunktion für alle im Europäischen Wirtschaftsraum gebilligten Prospekte bieten. Der Vorteil für die Anleger besteht darin, dass sie über ein einziges Portal Zugang zu Informationen über Unternehmen erhalten können. Prospekte und damit verbundene Dokumente müssen auch auf den Websites der Emittenten verfügbar sein, um einen einfachen Zugang in allen relevanten Sprachen zu gewährleisten.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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