Bundesregierung verteidigt Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei KMU

Veröffentlichung: 25.07.2025, 12:07 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

In einer Anfrage hat die AfD-Fraktion die Bundesregierung zu konkreten Maßnahmen zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) von bürokratischen Lasten befragt. Hintergrund ist die wachsende Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität des Mittelstands in Deutschland. Die Bundesregierung antwortete nun und verwies auf bereits eingeleitete Entbürokratisierungsmaßnahmen sowie auf geplante Schritte zur weiteren Entlastung.

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Kritik der AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion argumentiert, dass KMU als Rückgrat der deutschen Wirtschaft unter einem „bürokratischen Übermaß“ leiden würden. In ihrer Anfrage verweist sie auf einen Anstieg gesetzlicher Berichtspflichten und zunehmende Regulierung, die Investitionsfreude, Personalgewinnung und Liquidität der Unternehmen gefährdeten. Die AfD betonte dabei auch den seit 2021 steigenden Anteil an Insolvenzen in Deutschland. Insbesondere sei fraglich, ob die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau tatsächlich Wirkung zeigen würden. In einer kleinen Anfrage (Drucksache 21/711) forderten sie die Bundesregierung auf, zu diversen Fragen Stellung zu nehmen.

Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung

In ihrer Antwort (Drucksache 21/927) listet die Bundesregierung mehrere konkrete Schritte auf, die seit Beginn der Legislaturperiode zur Entbürokratisierung eingeleitet wurden:

  • Digitalisierung im Zoll- und Verbrauchsteuerbereich mit Einsatz von KI (Bundesministerium der Finanzen), Umsetzung bis Ende 2025.
  • Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat), in Kraft seit 8. Juli 2025.
  • Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Digitale Zustellung von Zuwendungsbescheiden seit 20. Juni 2025.
  • INNO-KOM: Vollständige Digitalisierung der Antrags- und Förderprozesse seit Juni
  • ZIM: Digitale Zustellung von Zuwendungsbescheiden seit dem 20. Juni 2025 Insolvenzentwicklung und Ursachen

Zudem entfiel 2023 das Schriftformerfordernis bei Förderanträgen. Unter Federführung des BMWi wird aktuell ein zentrales Online-Antragsportal (FZD) entwickelt.

Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland

Die AfD fragte zudem, wie sich die Insolvenzen in Deutschland seit dem Jahr 2021 entwickelt haben und welche Ursachen die Bundesregierung dafür benennt. Laut der Antwort der Bundesregierung steigen die Zahlen wie folgt an:

  • 2021: 13.993
  • 2022: 14.590
  • 2023: 17.814
  • 2024: 21.812
  • 2025 (bis März): 5.891

Die Bundesregierung nennt als Ursachen u. a. das Ende der Corona-Sonderregelungen, gestiegene Energie- und Finanzierungskosten sowie strukturelle Herausforderungen der Wirtschaft.

Bei der Frage nach dem Anteil der KMU an den Insolvenzen verwies die Bundesregierung lediglich darauf, dass die Daten des Statistischen Bundesamt abrufbar sind.

Weitere Maßnahmen, um die steigenden Insolvenzen abzufedern seien unter anderem das steuerliche Sofortprogramm sowie die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer.

Wirkung der Maßnahmen bleibt abzuwarten

Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung beim Bürokratieabbau. Während die AfD die Wirkung der Maßnahmen bezweifelt, verweist die Bundesregierung auf digitale Reformen und steuerliche Entlastungsprogramme – etwa das steuerliche Sofortprogramm 2025–2027 und die ab 2028 vorgesehene Senkung der Körperschaftsteuer.

In der Gesamtbewertung bleibt offen, ob die eingeleiteten Maßnahmen eine spürbare Entlastung in der Breite bewirken können. Die weitere Umsetzung sowie die Evaluierung der Programme werden entscheidend sein.

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