Bundesregierung beschließt Entlastungspaket: Stromsteuer sinkt, Netzentgelte werden bezuschusst
Das Bundeskabinett hat heute die vereinbarten weiteren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Ziel ist es, sowohl private Haushalte als auch Unternehmen spürbar zu entlasten und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern. Im Mittelpunkt stehen die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe, ein milliardenschwerer Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die endgültige Abschaffung der Gasspeicherumlage.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
„Gute Nachrichten für alle – Unternehmen wie Verbraucher: Ab dem kommenden Jahr senken wir die Stromkosten um 6,5 Milliarden Euro pro Jahr – in den nächsten vier Jahren um insgesamt 26 Milliarden Euro. Die hohen Energiepreise betreffen alle. Für unsere Unternehmen sind sie eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem heute beschlossenen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten entlasten wir Stromkunden spürbar. Und wir senken die Stromsteuer dauerhaft für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft. Zusammen mit der bereits beschlossenen Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wir damit einen Großteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen um.“
Übertragungsnetzentgelte: 26 Milliarden Euro gegen Kostenungleichgewichte
Mit einem Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten reagiert die Bundesregierung auf ein zentrales Preisproblem des Strommarktes: die stark regional unterschiedlichen Netzkosten, insbesondere infolge des beschleunigten Ausbaus der Stromnetze. Ab 2025 werden dafür jährlich 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung gestellt – insgesamt 26 Milliarden Euro bis 2029.
Die Maßnahme wirkt flächendeckend preisdämpfend. Haushalte, insbesondere in strukturschwachen Regionen mit hohen Netzentgelten, sollen um bis zu 100 Euro jährlich entlastet werden. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen stellt dies eine spürbare Kostenreduktion dar.
Stromsteuer: Strukturelle Entlastung für über 600.000 Unternehmen
Ein weiterer Kernpunkt des Pakets ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtlich zulässige Minimum für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Diese Maßnahme betrifft über 600.000 Unternehmen – von der energieintensiven Großindustrie bis hin zu lokal verankerten Betrieben wie Bäckereien oder Handwerksfirmen.
Die Stromsteuerreform ist dauerhaft angelegt. Für 2026 rechnet die Bundesregierung mit Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, ab 2027 beläuft sich die jährliche Entlastung auf rund 3 Milliarden Euro. Die Maßnahme schafft damit nicht nur kurzfristige Liquidität, sondern auch langfristige Planungssicherheit für Investitionen.
Gasspeicherumlage: Symbolischer und finanzieller Effekt
Bereits zum 6. August hatte die Bundesregierung die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Das Gasspeicherumlagenkonto wird zum Jahresende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF ausgeglichen. Ab 2026 wird die Umlage vollständig entfallen – eine zusätzliche Entlastung von rund 50 Euro jährlich für Haushalte. Die Maßnahme beseitigt einen weiteren preislichen Unsicherheitsfaktor im Wärmesektor.
Transformationskomponente: Impulse für Elektromobilität und Speichertechnologie
Über die unmittelbare Preiswirkung hinaus adressiert das Gesetzespaket auch strukturelle Herausforderungen der Energiewende. Durch regulatorische Anpassungen beim bidirektionalen Laden und bei der technologieoffenen Stromspeicherung werden Investitionen in moderne Lade- und Speicherinfrastruktur erleichtert. Damit verbindet die Bundesregierung kurzfristige Entlastung mit langfristiger Transformationsförderung.
Ausgewogenes Entlastungspaket mit industriepolitischem Hebel
Die heute beschlossenen Maßnahmen adressieren zentrale Kostentreiber im deutschen Stromsystem. Sie wirken kurzfristig preisdämpfend, setzen zugleich strukturelle Impulse und verankern die industriepolitische Zielsetzung, den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb abzusichern. Kritisch bleibt, dass grundlegende Fragen zur langfristigen Finanzierung des Energiesystems und zur Reform des Strommarktdesigns weiterhin offen sind.
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