Steuerliche Investitionsanreize 2025 stehen bevor: Wenn alles nach Plan verläuft, soll das neue steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – inklusive Zustimmung des Bundesrats. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Unternehmen in Deutschland durch steuerliche Entlastungen und gezielte Abschreibungsregelungen zu Investitionen zu bewegen. Die Bundesregierung plant, Bundestag und Bundesrat bis Mitte Juli 2025 ein abschließendes Votum fassen zu lassen.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 4. Juni ist die politische Marschroute klar: Steuerpolitik wird zur wirtschaftspolitischen Strategie. Im Fokus stehen Investitionen in Elektromobilität, Sachanlagen und Innovation – mit Maßnahmen, die fiskalische Vorteile schaffen und Liquidität sichern.
Elektromobilität steuerlich gefördert: 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Ein zentraler Bestandteil des neuen Steuerpakets betrifft die Elektromobilität in Unternehmen. Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt künftig eine arithmetisch-degressive Abschreibung. Im Jahr der Anschaffung können 75 % der Investitionskosten sofort steuerlich geltend gemacht werden. In den Folgejahren sinken die Sätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.
Die Maßnahme greift für alle Fahrzeugklassen – von Pkw bis Nutzfahrzeuge – und stellt einen erheblichen Steuervorteil für Unternehmen dar. Zudem wird die Preisgrenze für die steuerlich begünstigte Firmenwagenregelung von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben. Der geldwerte Vorteil wird weiterhin nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises bemessen – das senkt die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge deutlich.
Degressive Abschreibung für Maschinen und Wirtschaftsgüter
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter – mit verbesserten Konditionen. Für Investitionen im Zeitraum Juli 2025 bis Dezember 2027 ist ein Abschreibungssatz von bis zu 30 % vorgesehen – maximal das Dreifache des linearen Satzes. Ziel ist es, Sachinvestitionen frühzeitig zu stimulieren und die Kapitalbindung zu verkürzen.
Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Mittelstand erhalten damit mehr Flexibilität in der Investitionsplanung und einen steuerlichen Liquiditätsvorteil, der gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten von hoher Relevanz ist.
Körperschaftsteuer wird gesenkt: Planungssicherheit für Unternehmen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise reduziert werden: In fünf jährlichen Stufen von aktuell 15 % auf 10 % bis 2032. Dies ist eine strukturelle Antwort auf die internationale Steuerstandortkonkurrenz und bietet Kapitalgesellschaften langfristige Planungssicherheit.
Zeitgleich soll der Thesaurierungsteuersatz nach § 34a EStG für einbehaltene Gewinne von Einzel- und Personengesellschaften reduziert werden: Von aktuell 28,25 % auf 27 % (2028/2029), 26 % (2030/2031) und 25 % (ab 2032). Die steuerliche Gleichstellung thesaurierender Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften wird damit ein Stück weit hergestellt – ein wichtiges Signal für investitionsstarke Betriebe in nicht-kapitalmarktorientierten Strukturen.
Forschungszulage 2026 bis 2030: Mehr Förderung, weniger Bürokratie
Auch die steuerliche Forschungsförderung wird ausgeweitet. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrenze für die Forschungszulage auf zwölf Millionen Euro. Gleichzeitig wird der Katalog förderfähiger Projekte erweitert, während pauschale Abschläge für Verwaltungsvereinfachung sorgen sollen.
Für forschungsintensive KMU bedeutet das: Weniger bürokratische Hürden, mehr steuerliche Entlastung, größere Innovationsfreiräume. Die Bundesregierung setzt damit gezielt auf Forschung als Zukunftsinvestition – und auf steuerliche Hebel, um diese in der Breite zu mobilisieren.
Steuerpolitik wird Wirtschaftspolitik – mit konkretem Zeitfenster
Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm 2025 setzt die Bundesregierung auf eine breit angelegte Steuerstrategie, die kurzfristige Investitionsanreize mit langfristiger Standortpolitik verbindet. Die Kombination aus sofortiger Abschreibung, Steuersatzsenkungen und Innovationsförderung adressiert zentrale Herausforderungen der deutschen Wirtschaft – von Transformationsdruck über Konjunkturflaute bis hin zu globalem Wettbewerbsdruck.
Voraussetzung bleibt die fristgerechte Verabschiedung bis Juli 2025. Sollte das gelingen, wäre das Paket ein Meilenstein moderner Steuerpolitik – mit konkreter Wirkung für Investoren, Mittelstand und Zukunftstechnologien.
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