Die ewige Baustelle: Rentengerechtigkeit für MütterMütterrente III: Ein altes CSU-Versprechen, das endlich eingelöst wird – aber zu welchem Preis?

Es gibt politische Projekte, die wie alte Möbelstücke wirken: oft poliert, selten wirklich repariert. Die Mütterrente gehört dazu. Jahrzehntelang wurden Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rente schlechtergestellt. Das wirkte aus der Zeit gefallen – und blieb es trotzdem.

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Nun kündigt die neue Bundesregierung an, das Unrecht endlich zu korrigieren. Im Koalitionsvertrag steht feierlich:

„Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.“

Höchste Zeit – könnte man sagen. Oder: höchste Zeit gewesen.

Was konkret geplant ist

Die geplante Angleichung ist einfach erklärt:

  • Kinder vor 1992: Bisher 2,5 Rentenpunkte etwa 98 Euro im Monat
  • Kinder ab 1992: Schon jetzt 3 Rentenpunkte etwa 118 Euro im Monat

Künftig sollen alle Eltern, egal wann ihr Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat, drei Rentenpunkte erhalten. Die Gutschrift erfolgt für das Elternteil, das die Erziehungsarbeit überwiegend übernommen hat – meist die Mutter, daher der traditionsreiche Name "Mütterrente".

Mütterrente III: Der dritte Aufguss

Man könnte meinen, das Thema sei längst abgeschlossen. Schließlich gab es bereits:

  • Vor 2014: 1 Rentenpunkt
  • 2014 (Mütterrente I): 2 Rentenpunkte
  • 2019 (Mütterrente II): 2,5 Rentenpunkte

Jetzt also die Mütterrente III – die finale Stufe, so das Versprechen. Vielleicht. Wahrscheinlicher: ein weiterer Akt in einem Rentenmelodram, das in unregelmäßigen Abständen neue Folgen produziert.

Wann? Irgendwann.

Ein Gesetz gibt es noch nicht. Und während im Koalitionsvertrag engagiert formuliert wird, bleibt der Zeitplan – vorsichtig ausgedrückt – vage. Laut Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund wird es „noch einige Zeit dauern“. Übersetzt: Wer die Mütterrente III dringend erwartet, braucht vor allem eines – Geduld.

Braucht es einen Antrag? Wahrscheinlich nicht.

Immerhin eine pragmatische Nachricht: Wer seine Kindererziehungszeiten schon einmal beantragt hat, dürfte sich um nichts kümmern müssen. Bei den letzten beiden Anpassungen wurden die Ansprüche automatisch angepasst. Ob das diesmal ebenso läuft, steht allerdings noch auf dem Wunschzettel der Gesetzgebung.

Kostenpunkt: Fünf Milliarden Euro pro Jahr

Was Gerechtigkeit kostet, lässt sich in diesem Fall genau beziffern: etwa fünf Milliarden Euro jährlich. Finanziert werden soll das Ganze komplett aus Steuermitteln – ein bemerkenswerter Satz im Koalitionsvertrag, der in Zeiten knapper Kassen mutig klingt. Oder kühn. Oder schlicht realitätsfern – je nach Temperament.

Einordnung: Richtige Maßnahme, spät und teuer

Ja, die Angleichung ist richtig. Zu lange wurden Erziehungsleistungen von Eltern älterer Jahrgänge zu niedrig bewertet. Dass es eine Regierung 2025 immer noch „angekündigt“ statt „erledigt“ hat, sagt allerdings viel über politische Prioritätensetzung.

Und während die Mütter (und einige Väter) auf ein paar Dutzend Euro mehr warten, wächst ein anderes Problem im Schatten: die Frage, wer langfristig all die gut gemeinten Rentengeschenke bezahlen soll. Die Antwort könnte bitter werden – für dieselben Generationen, die heute endlich ihre Anerkennung erhalten.


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