Mütterrente III: Rentenversicherung warnt vor Umsetzungsrisiken

Veröffentlichung: 08.07.2025, 09:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Mütterrente III soll ab 2027 kommen – doch die Deutsche Rentenversicherung warnt: Die technische Umsetzung sei frühestens ab 2028 möglich. Welche Herausforderungen das Projekt mit sich bringt, zeigt ein Blick hinter die Kulissen der IT-Systeme.

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Die Mütterrente III soll ab 2027 kommen – doch die Deutsche Rentenversicherung warnt: Die technische Umsetzung sei frühestens ab 2028 möglich.Die Mütterrente III soll ab 2027 kommen – doch die Deutsche Rentenversicherung warnt: Die technische Umsetzung sei frühestens ab 2028 möglich.DALL-E

Die geplante Einführung der Mütterrente III zum 1. Januar 2027 wirft erhebliche technische und verwaltungstechnische Fragen auf. Zwar hatte sich der Koalitionsausschuss darauf verständigt, die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre auszuweiten – doch laut Deutscher Rentenversicherung ist die Umsetzung in der vorgesehenen Zeit kaum realisierbar.

In ihrer Stellungnahme macht die Rentenversicherung deutlich: Die Neuberechnung von mehr als zehn Millionen Renten erfordert eine tiefgreifende und komplexe Anpassung der IT-Systeme. Die Berücksichtigung jahrzehntealter Erwerbsbiografien, individueller Rechtsstände und Kindererziehungszeiten stellt die Systeme vor enorme Herausforderungen. Die bisherigen Programmierungen aus den Reformen zur Mütterrente I und II lassen sich aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen – etwa Grundrentenzuschlag, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente oder das einheitliche Rentenrecht Ost/West – nicht einfach übernehmen.

Die Rentenversicherung sieht sich daher gezwungen, den Zeitplan anzupassen. Frühestens 2028 könne die technische Umsetzung beginnen. Der Koalitionsausschuss hat bereits eine rückwirkende Auszahlung für das Jahr 2027 ins Spiel gebracht. Doch auch dies ist mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Denn nicht nur die Renten selbst, sondern auch zahlreiche andere Sozialleistungen wie Hinterbliebenenrenten, Wohngeld oder Grundsicherung sind betroffen. All diese Leistungen müssten rückwirkend neu berechnet werden – ein Aufwand, der zusätzliche personelle und technische Ressourcen binden würde.

Die Rentenversicherung kündigte an, die bestehenden Probleme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nochmals ausführlich darzulegen. Ziel sei es, gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern tragfähige Lösungen zu entwickeln. Der finanzielle Aufwand ist dabei erheblich: Die geplante Erweiterung der Erziehungszeiten führt zu zusätzlichen jährlichen Kosten von rund fünf Milliarden Euro. Der Koalitionsvertrag sieht eine Finanzierung über Steuermittel vor, da es sich um eine nicht beitragsgedeckte Leistung handelt.

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