Rentenangleichung mit Nebenwirkungen: Warum viele Ostdeutsche künftig weniger Rente erhalten
Zum 1. Juli 2025 wird ein lang geplantes Projekt vollendet: die vollständige Angleichung der Rentensysteme zwischen Ost- und Westdeutschland. Die Maßnahme gilt als historischer Meilenstein – doch sie hat eine Kehrseite. Denn für viele Beschäftigte in den neuen Bundesländern bedeutet diese „Gleichstellung“ de facto eine Rentenkürzung. Die Ursache liegt in einem kleinen, unscheinbaren Detail des Rentensystems: den sogenannten Entgeltpunkten. Wer weniger verdient, erhält weniger Punkte – und damit langfristig eine niedrigere Rente. Die Auswirkungen dieser Systemumstellung lassen sich am besten anhand eines konkreten Rechenbeispiels nachvollziehen.
Rentenpunkte: Das Maß der Dinge
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland funktioniert nach einem Punktesystem. Für jedes Jahr, in dem eine oder ein Versicherter genau das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen aller Versicherten verdient, gibt es einen vollen Rentenpunkt. Wer mehr verdient, sammelt entsprechend mehr Punkte, wer weniger verdient, entsprechend weniger.
Bisher wurde dieses Prinzip durch einen sogenannten Umrechnungsfaktor im Osten Deutschlands abgefedert. Dieser Faktor sorgte dafür, dass Ostdeutsche trotz niedrigerer Löhne auf mehr Entgeltpunkte kamen – eine Form des strukturellen Ausgleichs. Mit dem Stichtag 1. Juli 2025 fällt dieser Ausgleich endgültig weg. Künftig zählt das bundesweite Durchschnittsentgelt einheitlich – egal, ob jemand in Leipzig oder in München arbeitet.
Ein Rechenbeispiel: Gleiche Arbeit, ungleiche Rente
Die Deutsche Rentenversicherung weisst jedes Jahr die durchschnittlichen Entgelte aus. Leider wird hier nicht nach Bundesland unterschieden. Wir müssen uns deshalb den Zahlen des Statistischen Bundesamtes bedienen. Die Erhebungen beider Einrichtungen sind nicht gleich und weichen deshalb geringfügig voneinander ab. Für unser Beispiel kann das jedoch vernachlässigt werden.
Das Statistische Bundesamt gibt für das Jahr 2023 folgende Bruttomonatslöhne an:
Westdeutschland: 4.586 €
Ostdeutschland: 3.769 €
Aufs Jahr gerechnet ergeben sich damit:
Westen: 4.586 € × 12 = 55.032 €
Osten: 3.769 € × 12 = 45.228 €
Das bundesweite Durchschnittsentgelt lag laut der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2024 bei etwa 45.358 € – genau dieser Wert wird zur Berechnung eines vollen Rentenpunkts herangezogen.
Was heißt das konkret? Wer in Westdeutschland 55.032 € verdient, liegt damit etwa 21,3 % über dem Durchschnitt und erhält jährlich:
55.032 / 45.358 ≈ 1,21 Rentenpunkte pro Jahr
Im Osten hingegen liegt das Einkommen mit 45.228 € knapp unter dem Durchschnitt, was zu folgendem Ergebnis führt:
45.228 / 45.358 ≈ 0,997 Rentenpunkte pro Jahr
Für die Langzeitwirkung multiplizieren wir diese jährlichen Rentenpunkte mit einer typischen Lebensarbeitszeit – hier angesetzt mit 40 Jahren:
Westdeutschland: 40 × 1,21 = 48,4 Rentenpunkte
Ostdeutschland: 40 × 0,997 = 39,88 Rentenpunkte
Jeder Rentenpunkt ist derzeit mit 40,79 € brutto pro Monat bewertet (Stand 2024). Daraus ergibt sich folgende monatliche Bruttorente:
West: 48,4 × 40,79 € = 1.974,23 €
Ost: 39,88 × 40,79 € = 1.626,70 €
Das ergibt eine Differenz von 342,64 € monatlich – bei gleicher Lebensarbeitszeit und gleichem Engagement. Über ein Rentnerleben von 20 Jahren summiert sich dieser Unterschied auf mehr als 83.000 €.
Die Schieflage bleibt – trotz Angleichung
Die Rechnung zeigt: Die nominale Angleichung der Rentenberechnung führt nicht automatisch zu gleichen Rentenansprüchen. Der strukturelle Einkommensunterschied zwischen Ost und West bleibt bestehen – und er wird ab Juli 2025 nicht mehr ausgeglichen.
Das bedeutet für viele Menschen im Osten: Sie leisten über Jahrzehnte dieselbe Arbeit, zahlen in dasselbe System ein – und bekommen am Ende spürbar weniger Rente. Die Abschaffung des Umrechnungsfaktors trifft gerade jene hart, deren Einkommen ohnehin unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
Was bleibt als Ausweg?
Die individuellen Handlungsspielräume sind begrenzt. Zwar können Erwerbstätige durch längeres Arbeiten, Nebenjobs oder freiwillige Beiträge zusätzliche Entgeltpunkte sammeln. Doch diese Optionen stehen nicht allen offen – und lösen das strukturelle Problem nicht. Die Grundrente hilft ebenfalls nur begrenzt und greift nur bei sehr geringen Rentenansprüchen und langen Versicherungszeiten.
Langfristig kann das Problem nur politisch gelöst werden – etwa durch gezielte Lohnsteigerungen in strukturschwachen Regionen, steuerliche Entlastungen niedriger Einkommen oder ergänzende Vorsorgesysteme.
Eine Reform mit Schlagseite
Die Rentenangleichung ist ein symbolisch wichtiger und verfassungsrechtlich gebotener Schritt. Doch sie zeigt zugleich, wie komplex soziale Gerechtigkeit in der Praxis ist. Eine formale Gleichstellung reicht nicht aus, wenn sie reale Ungleichheit zementiert. Ohne spürbare Einkommensangleichung bleibt für viele Ostdeutsche am Ende der Arbeitsbiografie vor allem eines: ein Rentenbescheid mit einer schmerzlichen Lücke.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Mütterrente III: Rentenversicherung warnt vor Umsetzungsrisiken
Plansecur zur Rente: Koalitionsvertrag ohne Kurswechsel bei Eigenvorsorge
Prinzip Hoffnung oder ergebnisorientierte Vorsorge?
Alterssicherungskommission 2026: Prüfauftrag mit Systemrelevanz
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Inflation bremst Altersvorsorge: 41 Prozent sparen weniger fürs Alter
Die Politik optimiert Produkte – und verfehlt die Verteilungsfrage der Altersvorsorge
Allianz-Vorsorge-Index: Nur jeder Fünfte fühlt sich ausreichend abgesichert
Altersvorsorgedepot: „Staat verzerrt Wettbewerb“
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














