Der Bundesrat hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 vergangenen Freitag zugestimmt. Das bedeutet auch ein Rentenplus für Landwirte. Zudem wurden höhere Pflegegeldgrenzen in der Unfallversicherung vereinbart.
Zum 1. Juli 2025 wird die gesetzliche Rente turnusmäßig angepasst. Der Bundesrat hat am 13. Juni der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Demnach steigt der aktuelle Rentenwert um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro. Für Versicherte mit einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst ergibt sich daraus ein monatliches Plus von rund 66,15 Euro.
Der Rentenwert bestimmt, wie viel ein Rentenpunkt in Euro wert ist. Die Anhebung erfolgt jährlich per Rechtsverordnung, um Renten an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen.
Auch in der Alterssicherung der Landwirte gibt es ein Plus: Der Rentenwert steigt von 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Die Rentenanpassung erfolgt dort analog zur gesetzlichen Rentenversicherung und orientiert sich ebenfalls an der Lohnentwicklung. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung für Landwirte ist damit ebenso an die jährliche Rentenwertbestimmung gekoppelt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung wurden zudem der Mindest- und Höchstbetrag des Pflegegeldes angepasst. Ab Juli 2025 liegen diese bei 462 Euro beziehungsweise 1.838 Euro im Monat. Ein Anspruch auf Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht, wenn Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden und die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere nicht beruflich Pflegende erfolgt. Das Pflegegeld dient als finanzielle Unterstützung für die erbrachte häusliche Pflege.
Hintergrund: Der Rentenwert ist ein zentraler Steuerungsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seine jährliche Anpassung berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der Bruttolöhne, den Nachhaltigkeitsfaktor und den Beitragssatz.
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