Freiwillige Rentenbeiträge: Bis 31. März 2025 rückwirkend für 2024 einzahlen

Veröffentlichung: 18.03.2025, 10:03 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Wer noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2024 leisten möchte, hat dafür bis zum 31. März 2025 Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

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Wer noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2024 leisten möchte, hat dafür bis zum 31. März 2025 Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.Wer noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2024 leisten möchte, hat dafür bis zum 31. März 2025 Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.DRV / Wiedl

Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei 103,42 Euro, während der Höchstbeitrag 1.404,30 Euro beträgt. Innerhalb dieser Spanne können Versicherte selbst entscheiden, wie viel sie einzahlen möchten.

Warum sich freiwillige Beiträge lohnen können

Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können sich aus mehreren Gründen auszahlen. Sie helfen nicht nur dabei, die eigene Rente zu erhöhen, sondern können auch dazu beitragen, einen eigenen Rentenanspruch zu erwerben. Dies betrifft beispielsweise Personen, die bereits Pflichtbeiträge für die Kindererziehung erhalten haben, aber die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen. Darüber hinaus können freiwillige Beiträge genutzt werden, um Versicherungslücken zu schließen, wenn 2024 nicht durchgängig Beiträge gezahlt wurden.

Finanziell kann sich die Einzahlung ebenfalls lohnen: Aufgrund der positiven Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich ein freiwilliger Beitrag besonders für Menschen mit einer längeren Lebenserwartung oder einer geplanten Hinterbliebenenabsicherung als vorteilhaft erweisen.

Wer kann freiwillige Beiträge leisten?

Die freiwillige Beitragszahlung steht grundsätzlich allen offen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht der Pflichtversicherung unterliegen. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge entrichten. Wer jedoch bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist von dieser Möglichkeit ausgeschlossen.

Richtige Angabe bei der Überweisung entscheidend

Bei der Überweisung ist es wichtig, neben dem vollständigen Namen auch die Versicherungsnummer sowie den Zeitraum der Beitragszahlung anzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich im Vorfeld zu informieren, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht.
Weitere Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, die online verfügbar ist.

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