Höherer Höchstrechnungszins: Mehr Leistung bei BU-, Risiko- und Rentenversicherungen

Der neue Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent sorgt für höhere Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherung. Eine aktuelle GDV-Analyse zeigt, wie Versicherte profitieren.

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Moritz Schumann, stellvertretender GDV-HauptgeschäftsführerMoritz Schumann, stellvertretender GDV-HauptgeschäftsführerGDV

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Lebensversicherung ein neuer Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent – die erste Anhebung seit 30 Jahren. Die Auswirkungen sind deutlich: Versicherte erhalten höhere garantierte Leistungen in der Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherung. Eine umfassende Analyse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt diesen Trend.

„Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, erklärt Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In der Rentenversicherung sind zudem bis zu 12 Prozent höhere Rentenfaktoren festgestellt worden.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Mehr Leistung für Versicherte

Die Analyse des GDV zeigt, dass Versicherte in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Schnitt rund 5 Prozent höhere garantierte BU-Renten erhalten – bei gleichem Prämienaufwand. Je nach Modellfall können die Garantien sogar um bis zu 9 Prozent steigen. „Die garantierten Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen – eine deutliche Verbesserung für Versicherte“, betont Schumann.

Da BU-Renten über viele Jahre hinweg sicher gezahlt werden müssen, dürfen Lebensversicherer den Höchstrechnungszins bei ihren Kapitalrücklagen nicht überschreiten. Eine Zinserhöhung führt daher direkt zu höheren Garantieleistungen für Neuverträge.

Risikolebensversicherung: Mehr Schutz für Hinterbliebene

Auch in der Risikolebensversicherung zeigen sich die Effekte des neuen Höchstrechnungszinses. Die finanziellen Absicherungen für Hinterbliebene wurden je nach Modellfall im Mittel um 3 bis 6 Prozent angehoben. Ein Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bedeutet der neue Höchstrechnungszins rund 10.000 Euro mehr an garantierter Leistung. „Hinterbliebene sind noch besser geschützt“, erklärt Schumann.

Rentenversicherung: Rentenfaktoren steigen um 12 Prozent

In der Rentenversicherung wirkt sich die Erhöhung besonders auf die Rentenfaktoren aus. Diese bestimmen die Höhe der monatlichen Garantierente pro 10.000 Euro angespartem Kapital. Durch den neuen Höchstrechnungszins steigen die Rentenfaktoren laut GDV-Analyse im Mittel um 12 Prozent.

„Die Rentenfaktoren steigen – das ist ein klarer Gewinn für Versicherte“, fasst Michael Fauser, Vorsitzender des GDV-Ausschusses für Mathematik und Produktfragen, zusammen. Auch Bestandskunden, die sich noch in der Sparphase befinden, profitieren von der Anhebung.

Zusätzliche Effekte durch Überschüsse

Neben der Erhöhung des Höchstrechnungszinses profitieren Versicherte auch vom verbesserten Zinsumfeld seit 2021. „94 Prozent der erwirtschafteten Kapitalerträge fließen an Kundinnen und Kunden“, so Fauser. Dadurch sei eine weiter steigende Gesamtverzinsung wahrscheinlich.

Besonders bei Rentenversicherungen spielen Überschüsse eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass sich die Gesamtleistung einer Police aus der garantierten Rente plus Überschussbeteiligung zusammensetzt. „Wer lange lebt, ist mit einer Rentenversicherung auf der sicheren Seite. Die Rente wird auf jeden Fall bis zum Lebensende gezahlt“, betont Fauser.

Hintergrund:

Die Ergebnisse basieren auf einer GDV-Analyse von 232 Tarifen aus der Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Rentenversicherung. Untersucht wurden 11 Modellfälle, die unterschiedliche Berufe, Altersgruppen und Vertragskonstellationen abbilden. Damit sollte ein möglichst breites Kundenprofil erfasst werden.

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