Wer seine Nachbarinnen und Nachbarn laufend bedroht und schikaniert, muss ihnen die Kosten ersetzen, wenn diese deshalb umziehen und ein neues Haus erwerben. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (10 U 6/20) hatte einen Mann in diesem Zusammenhang zum Schadensersatz von 44.000 Euro verurteilt.
Der Beklagte hatte die benachbarte vierköpfige Familie, die in einem Eigenheim lebte, über mehrere Jahre schikaniert. Er beleidigte sie mehrmals heftig, drohte, sie umzubringen, und verfolgte den Nachbarn einmal sogar mit einem Beil. Die Familie entschloss sich in eine Mietwohnung umzuziehen und nach einigen Monaten kauften sie ein neues Familienheim und verkauften ihr seitheriges Anwesen. Sie verklagten ihren Nachbarn, ihnen die dabei entstandenen Schäden zu ersetzen.
Das Gericht gab der Klage in Höhe von 44.000 Euro statt. Der Mann habe sich strafbar gemacht und die Familie so sehr bedroht, dass sie sich in ihrem Haus nicht mehr sicher fühlte. Es verurteilte den Mann zum einen, der Familie die Umzugskosten und die Mieten zu ersetzen, die bis zum Kauf eines neuen Hauses anfielen. Zum anderen muss dieser auch die Notarkosten und Grunderwerbsteuer begleichen, die der Familie durch den Kauf eines neuen Hauses entstanden. Die Begründung des Gericht war, dass die Familie seither in einem eigenen Haus gelebt hatte und es deshalb angemessen ist, diese im Vergleich zu einer Mietwohnung höherwertige Wohnsituation wieder herzustellen.
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