Deutsche Bank AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Dezember 2021 eine Geldbuße in Höhe von 8,66 Mio. Euro gegen die Deutsche Bank AG festgesetzt.
Als beaufsichtigter Kontributor zum EURIBOR hatte die Bank zeitweise nicht über wirksame präventive Systeme, Kontrollen und Strategien im Sinne von Artikel 16 Absatz 2 a) der europäischen Referenzwerte-
Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011) verfügt.
Gegen den Bußgeldbescheid der Wertpapieraufsicht kann die Bank Einspruch einlegen.
Referenzwerte-Verordnung
Die Referenzwerte-Verordnung soll valide Referenzwerte sicherstellen und Manipulationen verhindern.
Dazu verpflichtet sie beispielsweise Kontributoren, wirksame Systeme und Kontrollen vorzuhalten (Artikel
16). Kontributoren sind natürliche oder juristische Personen, die Daten zur Bestimmung von Referenzwerten beitragen. Als Referenzwert wird in der Europäischen Union zum Beispiel der Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) verwendet.
Verstöße gegen die Referenzwerte-Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu zehn Prozent
des Gesamtumsatzes geahndet werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
safeAML – Ein digitaler Brückenschlag im Kampf gegen Geldwäsche
Transparenzpflicht verletzt: Warum die BaFin Talanx eine Millionenstrafe auferlegt
BaFin bestraft Tesla-Tochter
AfW: Massenkündigungen durch Versicherer sind rechtswidrig
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Als Altersvorsorge geschützt – aber trotzdem kündbar? Was sich durch das Bürgergeld geändert hat
Offene Immobilienfonds: Gericht ebnet Weg für Musterverfahren gegen ZBI
Fahndungseintrag im Reisepass: Wer haftet für den geplatzten Urlaub?
Call-Recording und KI: Wo rechtliche Risiken beginnen
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.















