DRG ermöglicht Doppelfinanzierung der Pflegepersonalkosten
Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2020 kommt es immer wieder vor, dass Pflegeleistungen doppelt bezahlt werden: zum einen als Restbestand in einer Fallpauschale, zum anderen über die gesonderte Vergütung für das Pflegepersonal.
Rechtsverordnung begünstigt Doppelfinanzierungen
Wir wollen die faire Bezahlung von Pflegekräften und nicht die Selbstbedienung von Krankenhäusern unter dem Deckmantel der Pflege. Mit dem jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung sollen den Kliniken ungerechtfertigt hunderte von Millionen Euro zugeschoben werden.
Kein Zusammenhang zwischen DRG-Katalog und Finanzierung von Pflegepersonal
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