DRG ermöglicht Doppelfinanzierung der Pflegepersonalkosten

Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2020 kommt es immer wieder vor, dass Pflegeleistungen doppelt bezahlt werden: zum einen als Restbestand in einer Fallpauschale, zum anderen über die gesonderte Vergütung für das Pflegepersonal. Für das Pflegepersonal im Krankenhaus werden von den Kostenträgern insgesamt rund 18 Milliarden Euro gezahlt. Aktuell wird wie in dem vergangenen Jahr eine Kostensteigerung von 10 Prozent – dies entspricht 1,8 Milliarden Euro – erwartet. 700 Millionen Euro davon sind zu viel, da sie bereits über die Fallpauschalen an die Kliniken fließen. Deshalb müssen die Zahlungen an die Kliniken um diesen Betrag bereinigt werden.

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Rechtsverordnung begünstigt Doppelfinanzierungen

Da mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft darüber keine Einigung, auch kein Kompromiss möglich war, ist jetzt das Bundesgesundheitsministerium in Form einer Rechtsverordnung am Zug. Aus dem Verordnungsentwurf geht hervor, dass lediglich 175 Millionen Euro bereinigt werden sollen. Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens:

Wir wollen die faire Bezahlung von Pflegekräften und nicht die Selbstbedienung von Krankenhäusern unter dem Deckmantel der Pflege. Mit dem jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung sollen den Kliniken ungerechtfertigt hunderte von Millionen Euro zugeschoben werden.
Hier werden Geschenke an die Kliniken gemacht, die bereits im vergangenen Jahr trotz rückläufiger Patientenzahlen Rekordbeträge erhalten haben. Diese Missachtung der Interessen der Beitragszahlenden müsse ein Ende haben. Die Vorsitzenden setzen darauf, dass die neue Bundesregierung deren Interessen endlich wieder in den Blick nehme.

Kein Zusammenhang zwischen DRG-Katalog und Finanzierung von Pflegepersonal

Der GKV-Spitzenverband steht zur Finanzierungszusage des Pflegepersonals und damit der Pflegepersonalkosten. In den vergangenen Jahren wurden zunächst über die Pflegestellenförderprogramme und im Anschluss über die Selbstkostendeckung im Pflegebereich jährlich hohe dreistellige Millionensummen bis hin zu Milliardenbeträgen in den vergangenen Jahren zusätzlich für Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Die jetzt geführte Diskussion um die Verabschiedung des DRG-Kataloges 2022 hat nichts mit der Bereitschaft zur Finanzierung von Pflegekräften gemein, sondern zielt vielmehr auf die Korrektur der Doppelfinanzierung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System. Bild: © .shock – stock.adobe.com

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