Pflege: Digitalisierung muss in den Fokus der Koalitionsverhandlungen

Die Pflege steht in Deutschland vor großen Herausforderungen: Der steigende Bedarf an Pflegeleistungen steht einem vielfach als wenig attraktiv wahrgenommenen Beruf und einem sich immer weiter verschärfenden Personalmangel gegenüber. Zuletzt hatte die Corona-Pandemie die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt.

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Die neue Regierung – ganz gleich welcher Konstellation – muss deshalb einen Wandel anstoßen.

Die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ sind überzeugt, dass die Digitalisierung dabei große Chancen bietet. Diese kann sowohl Pflegekräften entlasten als auch eine bessere Versorgung schaffen. Aus diesem Grund haben die Verbände des Bündnisses vier Empfehlungen formuliert, wie in einem künftigen Koalitionsvertrag die Weichen für eine digitalere Pflege gestellt werden können:

Einrichten eines Kompetenzzentrums Digitale Pflege

Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben. Zugleich vernetzt es die unterschiedlichen Akteure miteinander. Was sollte dabei das übergeordnete Ziel des Kompetenzzentrums sein? Die Pflege und deren Spezifika muss bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitsbereich stärker berücksichtigt werden.

Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“

Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann der Bund nur mit einem strategischen Vorgehen einholen. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Einen solchen Strategieplan zu entwickeln, ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.

Digitale Teilhabe ermöglichen & Assistive Technologien fördern

Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Wie können Einrichtungen diese nutzen und Pflegende entlastet werden können? Dafür muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.

Digitalisierungskosten refinanzieren

Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehen Folgekosten refinanziert werden. Dafür muss der Bund das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzen.

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