Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) rückt in greifbare Nähe. Der 129. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit beschlossen, den überarbeiteten Entwurf, der gemeinsam von Bundesärztekammer und PKV-Verband erarbeitet wurde, an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Damit liegt ein breit abgestimmter Vorschlag für eine moderne GOÄ vor – nun steht die Politik unter Zugzwang.
Modernisierung dringend erforderlich
Die bisherige GOÄ stammt größtenteils aus den 1980er Jahren und bildet wesentliche Leistungen der modernen Medizin nicht mehr ab. Der neue Entwurf aktualisiert das Leistungsverzeichnis umfassend: Digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder telemedizinische Konsultationen werden systematisch erfasst.
„Das Ziel leistungsgerechter Honorare bei bezahlbaren Beiträgen ist erreicht – jetzt muss die Politik handeln“, fordern Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, in einer gemeinsamen Erklärung.
Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte auf dem Ärztetag die Bedeutung einer neuen GOÄ betont.
Bewährtes bleibt, Neues kommt hinzu
Neben innovativen Elementen wie der stärkeren Bewertung ärztlicher Zuwendung bleiben zentrale Prinzipien erhalten: Einzelleistungsvergütung, Therapiefreiheit und die Offenheit für Innovationen bleiben unangetastet. Auch auf eine Budgetierung wird weiterhin verzichtet.
Die finanzielle Belastung wurde von Ärztekammer und PKV-Verband getrennt und gemeinsam berechnet: Für die PKV ergibt sich ein prognostizierter Ausgabenanstieg von rund 13,2 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten.
Dynamisches System geplant
Besonders hervorzuheben ist: Die neue GOÄ soll kein starres System sein. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben vereinbart, notwendige Anpassungen fortlaufend gemeinsam zu prüfen und an den medizinischen Fortschritt anzupassen. Eine dauerhafte gemeinsame Kommission soll diese Weiterentwicklung sichern.
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