Für Bauherren, die gerne handeln, kann der Bau der eigenen vier Wände künftig günstiger werden. Denn seit Anfang des Jahres dürfen Honorare für Architekten, die einen nicht unwesentlichen Teil der Baukosten ausmachen, frei verhandelt werden.
Bisher galten die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angegebenen Mindest- und Höchstsätze, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aber gegen EU-Recht verstießen (Az.: C-377/17).
Mehr Verhandlungsspielraum
Der Bau eines Eigenheims ist teuer - das ist kein Geheimnis. Dennoch: Wer sein Traumhaus bauen lässt, sollte die Planung Fachleuten überlassen, auch wenn Architekten-Honorare ein echter Kostenfaktor sind.
Da Laien in der Regel nur schwer einschätzen können, welche Kosten hier angemessen sind, können sie sich an den Honorartafeln in der HOAI unverbindlich orientieren.
Neuerdings bewegen sich die Architektenhonorare nicht mehr in festen Mindest- und Höchstsätzen, sondern können frei verhandelt werden. Bauherren können also individuelle Honorare mit ihrem Architekten vereinbaren.
Architekten müssen aufklären
Architekten sind in der Regel dazu verpflichtet, private Bauherren spätestens bei Abgabe eines Angebotes schriftlich darüber zu informieren, dass Honorare frei verhandelbar sind. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen und ein höheres Honorar vereinbaren, können Häuslebauer auf den jeweiligen Basishonorarsatz bestehen, der früheren Honorar-Untergrenze.
Kein Preisrutsch zu erwarten
Allerdings muss trotz des größeren Verhandlungsspielraums damit gerechnet werden, dass auch künftig Honorare über dem Mindestsatz liegen, weil Qualität einfach ihren Preis hat. Vor allem in Zeiten, in denen der Bau Hochkonjunktur hat. Wer im Vertrag mit dem Architekten eine verbindliche Obergrenze der Kosten festlegt, geht finanziell kein Risiko ein.
Auftragserteilung vereinfacht
Eine weitere Neuregelung in der HOAI 2021 betrifft die Auftragserteilung. Sie bedarf nun nicht mehr zwingend der aufwändigen Schriftform, bei der beide Parteien Honorarvereinbarungen schriftlich fixieren und eigenhändig unterschreiben, sondern es genügt die einfache Textform, beispielsweise in Form einer E-Mail.
Zudem können Einzelabsprachen, etwa zu Nebenkosten oder zu Änderungshonoraren, auch nachträglich gültig sein, wenn bereits mit der Planung der Immobilie begonnen wurde. Auch hierfür genügt nach Auskunft der ARAG Experten die einfache Textform.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Absicherung muss mit Kostenexplosion bei Immobilien Schritt halten
DELA hat die im März dieses Jahres auf den veränderten Bedarf angepassten Annahmerichtlinien für die Risikoabsicherung bei Immobilienerwerb und Baufinanzierung verlängert. Noch bis zum Jahresende stehen die angepassten Konditionen der DELA Risikolebensversicherung aktiv Leben zur Verfügung.
Eigenheim bald nur noch Luxus?
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
Verfassungsbeschwerde im Dieselstreit abgewiesen – Bundesverfassungsgericht bestätigt Revisionsurteil eines Hilfssenats
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Autoherstellers gegen ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs in einem Dieselverfahren nicht zur Entscheidung angenommen – und stärkt damit die Rolle des VIa. Zivilsenats als Hilfssenat.
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.