Nicht jeder, der ehrenamtlich für einen Verein arbeitet, ist automatisch versichert, informiert anwaltauskunft.de.
So haften zum Beispiel freiwillige Feuerwehrleute oder Fußballtrainer mit ihrem persönlichen Vermögen, falls sie fremdes Eigentum beschädigen, wenn sie nicht über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sind. Neben einer Haftpflichtversicherung kann ein Verein seine Mitglieder auch mit einer Unfallversicherung absichern.
Wenn der Verein in finanzielle Schieflage gerät, muss der Vorstand nur persönlich haften, wenn er sich nicht an das Gesetz hält.
Ist zum Beispiel der Fußballplatz nach dem Winter nicht mehr gut in Schuss und der Vorstand weiß davon, muss er aktiv werden und ihn reparieren lassen oder Warnschilder aufstellen. Andernfalls kann er persönlich für Schadensersatz und Ersatz für Verdienstausfall herangezogen werden, falls jemand auf dem Platz stürzt und sich verletzt.
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