Arbeitsrecht: Wer trägt hier die Kosten bei Auseinandersetzungen?

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Die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird auf rechtlicher Ebene in Deutschland durch das Arbeitsrecht geregelt. Dieses umfasst zahlreiche Vorgaben, Pflichten und Regelungen für beide Parteien.

Nicht selten kommt es vor, dass Betroffene auf anwaltliche Hilfe angewiesen sind, wenn sie ihre eigenen Rechte im Zuge eines Rechtsstreits durchsetzen möchten. Dies ist besonders häufig der Fall bei fristlosen Kündigungen. Allerdings stellt sich dann häufig die Frage, wer eigentlich für die Anwaltskosten im Arbeitsrecht aufkommt. Die Antwort kann dabei ganz unterschiedlich ausfallen, denn es sind verschiedene Möglichkeiten und Szenarien denkbar.

Die Rechtsschutzversicherung

Über eine Rechtsschutzversicherung verfügen mittlerweile viele deutsche Arbeitnehmer. Durch diese ist grundsätzlich auch der Bereich des Arbeitsrechts abgesichert. Die Kosten für eine gute Anwältin für Arbeitsrecht könnten so also von der Versicherung übernommen werden.

Allerdings kommt es dabei immer auf den individuellen Einzelfall an. Auf eine Prüfung im Vorfeld, ob die Kosten durch die Versicherung tatsächlich übernommen werden, ist daher nicht zu verzichten. Zudem sind unter Umständen bestimmte Höchstgrenzen oder Selbstbeteiligungen zu berücksichtigen.

Im Übrigen besteht vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Der Arbeitnehmer könnte sich somit durchaus auch selbstständig vor dem Arbeitsgericht verteidigen. Jedoch zeigt sich die Rechtslage in diesem Bereich oft besonders komplex und schwierig, sodass diese Option nicht unbedingt ratsam ist.

Die Gewerkschaft

Besteht eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, bietet diese oft auch eine Rechtsvertretung oder eine Rechtsberatung an.

Die Anwaltskosten werden in vielen Fällen durch die Gewerkschaft übernommen. Mitglieder erhalten von dieser bei Streitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Bezug somit eine umfassende Unterstützung.

Die Prozesskostenhilfe

Fällt das eigene Einkommen nur gering aus, so dass die Kosten, die für einen Anwalt im Arbeitsrecht anfallen, nicht selbstständig finanziert werden können, könnte unter Umständen auch ein Anspruch auf die sogenannte Prozesskostenhilfe bestehen.

Bei dieser handelt es sich um Unterstützung von staatlicher Seite, um die Kosten für einen Anwalt zu decken. Ob die Prozesskostenhilfe im individuellen Fall gewährt wird, ist jedoch von unterschiedlichen Faktoren abhängig, zum Beispiel den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Betroffenen.

Die Beantragung der Prozesskostenhilfe erfolgt direkt bei dem zuständigen Gericht.

Die gegnerische Kostentragungspflicht

Es gibt auch Fälle, in denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen. Ein solches Szenario tritt ein, wenn der Arbeitnehmer vor dem Bundes- oder dem Landesarbeitsgericht – also in der dritten oder der zweiten Instanz – Recht zugesprochen bekommt. Die Kosten werden dann dem Arbeitgeber auferlegt, der den Rechtsstreit verloren hat. Auch die Kosten für den Anwalt muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann erstatten.

Wird der Fall jedoch in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht verhandelt, müssen die Anwaltskosten von jeder Partei selbstständig getragen werden – unabhängig davon, ob der Fall verloren, gewonnen oder mit einem Vergleich abgeschlossen wird.

Die eigene Kostenübernahme

Sollten die bereits beschriebenen Optionen nicht auf den eigenen Fall anzuwenden sein, sind die Kosten für den Anwalt von dem Arbeitnehmer in der Regel selbständig aufzubringen. Wie hoch diese ausfallen, ist sowohl von dem gewählten Anwalt als auch von dem verhandelten Fall abhängig.

Im Vorfeld sollten sich Betroffene in jedem Fall über die entstehenden Kosten umfassend informieren. Dafür kann etwa der Stundensatz erfragt oder die Vergütungsvereinbarung eingesehen werden.