Streitfall Flugausfall: Eine aktuelle Entscheidung der Versicherungsombudsfrau zeigt, warum Streitigkeiten im Zusammenhang mit Streiks meist vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind – auch wenn sich die Probleme später verselbstständigen.
Ein Versicherter wollte seinen Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen, nachdem ihm durch einen Streik erhebliche Zusatzkosten für Ersatzflüge und Hotels entstanden waren. Der Versicherer verweigerte die Deckung – gestützt auf eine in der Branche übliche Ausschlussklausel. Diese schließt Ansprüche aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem Streik stehen.
Die Ombudsstelle bestätigte die Ablehnung: Der gesamte Streit um Flugkosten, Hotelübernachtung und Ausgleichszahlungen resultiere aus dem ursprünglichen Flugausfall. Auch die anschließende Fehlbuchung sei letztlich eine Folge des Streiks – somit greife der Ausschluss. Zudem diene diese Klausel dazu, das Risiko einer massenhaften Inanspruchnahme des Versicherers im Streikfall zu begrenzen.
Für Versicherungsvermittler ist diese Entscheidung ein deutliches Signal, bei Vertragsabschluss und Beratung über Rechtsschutzversicherungen auf diese Ausschlüsse hinzuweisen. Besonders bei Vielreisenden oder Geschäftsreisenden kann eine solche Einschränkung unerwartet hohe finanzielle Folgen haben.
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