Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters

Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28. November 2014 – Az.: 19 U 71/14) hatte die Frage zu beantworten, ob eine Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters zulässig ist.

(PDF)
Richterhammer-14519706-AS-LuftbildfotografRichterhammer-14519706-AS-LuftbildfotografLuftbildfotograf – stock.adobe.com

Hintergrund

Vorliegend machte ein Versicherungsvertreter seine Ausgleichsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend. Nach Beendigung des Handelsvertretervertrages berechnet der Versicherer den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters anhand der sogenannten Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruches.

Jens-Reichow-2019-Joehnke-und-Reichow[1]Jens-Reichow-2019-Joehnke-und-Reichow[1]Nach der Berechnung kam es allerdings aufgrund der Anrechnung eines unverfallbaren Altersvorsorgeanspruchs zu keiner Auszahlung des Versicherers. Der Versicherer ist der Ansicht, dass nach Anrechnung des unverfallbaren Anspruchs, der aus den Mitteln des Versicherers freiwillig gezahlten Altersvorsorge auf den Ausgleichsanspruch kein Auszahlungsbetrag verbleibt.

Der Versicherungsvertreter ist hingegen der Meinung, dass die Anrechnungsklausel bezüglich der Altersversorgung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Handelsvertretervertrag unwirksam ist und daher die Altersversorgung auch nicht mehr unter dem Aspekt der Billigkeit auf den Ausgleichsanspruch anzurechnen sei. Die Anrechenbarkeit der Altersvorsorge auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters war daher durch das OLG Köln zu entscheiden.

Entscheidung

Dem OLG Köln zufolge ist eine Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters zulässig. Zwar ist eine Regelung im Handelsvertretervertrag, nach der die Versorgungsleistung auf den Ausgleichsanspruch anzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen §89 Abs.4 HGB unwirksam, denn durch diese Regelung wird der Ausgleichsanspruch eingeschränkt. Dennoch sind die freiwilligen Leistungen des Versicherers zum Zwecke der Altersversorgung des Versicherungsvertreters bei der gem. §89b I Nr. 3 HGB vorzunehmenden Abwägung von wesentlicher Bedeutung. Die Nichtberücksichtigung der Altersversorgung bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs – so der OLG Köln – erscheint wegen der Doppelbelastung des Unternehmens (und umgekehrt der doppelten Absicherung des Versicherungsvertreters) unbillig.

Daher verblieb in dem zu entscheidenden Fall selbst bei einer nur anteiligen Anrechnung kein Ausgleichsbetrag für den Versicherungsvertreter.

Fazit

Nach der Entscheidung des OLG Köln ist eine Anrechnung einer vom Versicherer aufgebauten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters zulässig. Das OLG Köln bezieht sich hierbei darauf, dass die Leistungen des Versicherers zum Zwecke der Altersversorgung des Vertreters von wesentlicher Bedeutung ist.

Allerdings kommt es bei dieser Bewertung natürlich stark auf den genauen Wortlaut der Anrechnungsklausel im Handelsvertretervertrag an. Aus Sicht von Versicherungsvertretern kann es sich daher durchaus empfehlen solche Klauseln einer rechtlichen Prüfung durch einen im Handelsvertreterrecht spezialisierten Rechtsanwalt zuzuführen. Gerne steht auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg für eine solche Prüfung zur Verfügung.

Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Anzugtraeger-Taschenrechner-44341415-AS-Andrey-PopovAnzugtraeger-Taschenrechner-44341415-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.comAnzugtraeger-Taschenrechner-44341415-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.com
Management

OLG München: Darlegungslast zur Schätzung des Ausgleichsanspruches

Das Oberlandesgericht München äußerte sich mit Urteil vom 09. Februar 2017 (Az.: 23 U 4079/15) zur Frage der Darlegungslast zur Schätzung des Ausgleichsanspruches. Hier war insbesondere zur klären, in welchem Umfang der Versicherungsvertreter Angaben darlegen muss, auf deren Grundlage das Gericht gegebenenfalls eine Schätzung des Ausgleichsanspruches vornehmen kann.
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).NoName_13 / pixabayDer Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24).NoName_13 / pixabay
Urteile

Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Anzugtraeger-Karton-Ordner-174947794-AS-ajr-imagesAnzugtraeger-Karton-Ordner-174947794-AS-ajr-imagesajr_images – stock.adobe.comAnzugtraeger-Karton-Ordner-174947794-AS-ajr-imagesajr_images – stock.adobe.com
Marketing & Vertrieb

Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages bei mehrmaligem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist eine außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages bei mehrmaligem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot zulässig? Mit dieser Frage hatte sich das OLG München mit Urteil vom 18. November 2015 (Az.: 7 U 4851/14) zu befassen.
Anzugtraeger-Streit-328609806-AS-Andrey-PopovAnzugtraeger-Streit-328609806-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.comAnzugtraeger-Streit-328609806-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.com
Urteile

Kausalität von Aufklärungspflichtverletzungen bei einer spekulativen Anlage

Der Bundesgerichtshof hatte sich im Rahmen seines Urteils vom 4. Oktober 2018 (Az.: III ZR 213/17) mit der Frage der Kausalität von Aufklärungspflichtverletzungen bei einer spekulativen Anlage zu befassen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.