E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten

Veröffentlichung: 12.03.2025, 14:03 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.

(PDF)
Wer mit Alkohol am Lenker erwischt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen – bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.Wer mit Alkohol am Lenker erwischt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen – bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis.Grok

E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit – doch viele Fahrer unterschätzen die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 ORs 70/24) hat nun klargestellt: Wer mit 1,1 Promille oder mehr auf einem E-Scooter unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig. Zudem entschied das Gericht, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter grundsätzlich den Führerschein kosten kann.

Der Fall: Ein Mann war mit 1,51 Promille nachts auf einem Leih-E-Scooter unterwegs, um seine Freundin nach Hause zu bringen. Das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 200 Euro und verhängte ein viermonatiges Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein – mit Erfolg.

Führerscheinentzug als Regelmaßnahme
Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind E-Scooter Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Gericht betonte, dass in der Regel nicht nur ein Fahrverbot, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen müsse.

„Die Benutzung eines E-Scooters durch einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer widerlegt für sich genommen nicht die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB“, heißt es im Urteil. Damit widerspricht das OLG Hamm der Entscheidung der Vorinstanz und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Keine Ausnahme für E-Scooter-Fahrer
Ein Argument des Amtsgerichts Hamm war, dass ein E-Scooter weniger Gefährdungspotenzial als ein Auto habe. Das OLG sah dies anders:

  • Auch auf E-Scootern kann es zu schweren Unfällen kommen.
  • Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer könnten durch unkontrollierte Fahrmanöver gefährdet werden.
  • Ein alkoholbedingter Sturz kann erhebliche Verletzungen verursachen.

„Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer können sich und andere erheblich gefährden. Die Trunkenheitsfahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug unterscheidet sich in ihrer Gefährlichkeit nicht grundlegend von der Fahrt mit einem Auto“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Welche Strafen drohen?
Das Urteil bedeutet für E-Scooter-Fahrer, dass sie bei einer Alkohol-Fahrt mit harten Konsequenzen rechnen müssen:

  • Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – eine Strafe ist sicher.
  • Neben Geldstrafen droht in vielen Fällen der Führerscheinentzug.
  • In besonders schweren Fällen kann eine mehrjährige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden.
(PDF)

LESEN SIE AUCH

Mann-auf-E-Scooter-330188754-AS-Studio-RomanticMann-auf-E-Scooter-330188754-AS-Studio-RomanticStudio Romantic – stock.adobe.com
Urteile

Betrunken auf dem E-Scooter – Führerscheinentzug droht

Auch wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein. Aber das Gericht kann im Einzelfall von einem Entzug des Führerscheins absehen, wenn beispielsweise die Trunkenheitsfahrt nachts in einer Fußgängerzone war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt.Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt.Hermann / pixabay
Urteile

Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
Close-up of a bicycling helmet on the asphalt  next to a bicycleClose-up of a bicycling helmet on the asphalt next to a bicycleKzenon – stock.adobe.com
Assekuranz

Hohe Unfallrisiken für Zweiradfahrer

Die Unfallrisiken für Zweiradfahrer haben in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen: In Deutschland sterben aktuell fast 40 Prozent der Verkehrsopfer als Zweiradfahrer. Im Jahr 2001 war es noch ein Viertel gewesen.
Das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begründet im Bereich des Zivilrechtsverkehrs (Abschnitt 3 des AGG) keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private, so der BGH.Das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begründet im Bereich des Zivilrechtsverkehrs (Abschnitt 3 des AGG) keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private, so der BGH.BunteAufnahmen / pixabay
Urteile

BGH zieht Grenzen des AGG im Gesundheitsbereich

Eine blinde Patientin scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Klage gegen eine Rehaklinik, die ihre Aufnahme abgelehnt hatte. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung bekommen: Der BGH zieht klare Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Verhältnis zu privaten Leistungserbringern.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht