E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit – doch viele Fahrer unterschätzen die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit den Elektrokleinstfahrzeugen. Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 1 ORs 70/24) hat nun klargestellt: Wer mit 1,1 Promille oder mehr auf einem E-Scooter unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig. Zudem entschied das Gericht, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter grundsätzlich den Führerschein kosten kann.
Der Fall: Ein Mann war mit 1,51 Promille nachts auf einem Leih-E-Scooter unterwegs, um seine Freundin nach Hause zu bringen. Das Amtsgericht Hamm verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 200 Euro und verhängte ein viermonatiges Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Revision ein – mit Erfolg.
Führerscheinentzug als Regelmaßnahme
Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sind E-Scooter Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Damit gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Gericht betonte, dass in der Regel nicht nur ein Fahrverbot, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen müsse.
„Die Benutzung eines E-Scooters durch einen alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrer widerlegt für sich genommen nicht die Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB“, heißt es im Urteil. Damit widerspricht das OLG Hamm der Entscheidung der Vorinstanz und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.
Keine Ausnahme für E-Scooter-Fahrer
Ein Argument des Amtsgerichts Hamm war, dass ein E-Scooter weniger Gefährdungspotenzial als ein Auto habe. Das OLG sah dies anders:
- Auch auf E-Scootern kann es zu schweren Unfällen kommen.
- Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer könnten durch unkontrollierte Fahrmanöver gefährdet werden.
- Ein alkoholbedingter Sturz kann erhebliche Verletzungen verursachen.
„Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer können sich und andere erheblich gefährden. Die Trunkenheitsfahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug unterscheidet sich in ihrer Gefährlichkeit nicht grundlegend von der Fahrt mit einem Auto“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Welche Strafen drohen?
Das Urteil bedeutet für E-Scooter-Fahrer, dass sie bei einer Alkohol-Fahrt mit harten Konsequenzen rechnen müssen:
- Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – eine Strafe ist sicher.
- Neben Geldstrafen droht in vielen Fällen der Führerscheinentzug.
- In besonders schweren Fällen kann eine mehrjährige Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden.
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