Volkswagen hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, indem es die Abschalteinrichtung illegal in Diesel-Fahrzeugen verbaut hat. Dies urteilte nun der Bundesgerichtshof.
Ein VW-Kunde hatte von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match zu einem Preis von 31.490 Euro brutto gekauft. Er hat im Februar 2017 ein Software-Update durchführen lassen, nachdem sich herausstellte, dass in diesem Motortyp eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert war. Mit seiner Klage gegen Volkswagen verlangte der Kunde im Wesentlichen die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises in Höhe von 31.490 Euro nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
Der Bundesgerichtshof verurteilte Volkswagen zur Schadensersatzzahlung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Kunden. Der Käufer muss sich allerdings eine Nutzungsentschädigung wegen Gebrauchsvorteils anrechnen lassen, weil er das Fahrzeug über fünf Jahre genutzt hat.
Auch wenn diese Entscheidung nur unmittelbar für den klagenden Kunden gilt, hat dieses Urteil Signalwirkung. Denn in der Regel folgen die Instanzgerichte der Rechtsprechung der obersten deutschen Zivilrichter.
So stärkt laut Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand des Prozessfinanzierers Omni Bridgeway AG, der Bundesgerichtshof zehntausenden Autokäufern den Rücken, die Volkswagen mit der illegalen Abschalteinrichtung betrogen hat.
Mit dieser Entscheidung hätte der BGH die Grundlage für eine finale Abwicklung des Dieselskandals gesetzt: die Käufer der Fahrzeuge mit dem betroffenen Motor haben weitgehende Rechte, doch müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
„Die Grundsätze, die die Karlsruher Richter aufgestellt haben, werden vermutlich auch für neuere Motortypen der Schadstoffklasse Euro 6 gelten. Hier hat sich in letzter Zeit der Verdacht erhärtet, dass auch in diesen neuen Motoren gesetzwidrige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden.“
Urteil vom 25. Mai 2020 (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 252/19)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Millionenbetrug mit Schein-Beitritten zu Genossenschaft - BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch das Landgericht Weiden i.d.OPf. bestätigt. Die Angeklagten hatten über eine Genossenschaft vermeintlich vermögenswirksame Leistungen angeboten, ohne die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten.
BGH: Krankentagegeldversicherung – Versicherer dürfen Tagessatz nicht einseitig herabsetzen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 32/24) hat entschieden, dass Versicherer den Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung nicht einseitig senken dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers sinkt. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) eine entsprechende Klausel enthalten, die nachträglich ersetzt wurde.
Fristenkontrolle: Anwälte müssen nicht doppelt prüfen
Rechtsanwälte müssen Fristen nicht doppelt prüfen, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das hat nicht nur praktische, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen.
Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden
Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Reitunterricht als Freizeitgestaltung: BFH schränkt Umsatzsteuerbefreiung deutlich ein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Reitunterricht ist nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn er klar berufsbezogen ist. Freizeitangebote wie Ponyreiten oder Klassenfahrten gelten als steuerpflichtig.
BFH-Urteil: Steuerliche Folgen bei Grundstücksübertragungen mit Schuldübernahme
Wer ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf überträgt und dabei bestehende Schulden vom Erwerber übernehmen lässt, muss mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen.
E-Scooter: Trunkenheitsfahrt kann Führerschein kosten
E-Scooter-Fahrer sind im Straßenverkehr nicht besser gestellt als Autofahrer. Wer alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zum Führerscheinentzug. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bereits ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit besteht.
Widerrufsbelehrung: Urteil zugunsten von AXA – Verbraucherschützer prüfen nächste Schritte
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg haben vor dem Oberlandesgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen die Widerrufsbelehrung der AXA Relax PrivatRente Chance wurde abgewiesen (Az. 20 UKl 1/24). Das Gericht entschied, dass die Belehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.