Sind Restauratoren Handwerker? Diese Frage hatte das hessische Landesarbeitsgericht in Verbindung mit der Gültigkeit von Tarifverträgen zu klären. Ein Restaurator mit einer akademischen Ausbildung übt mit seinem Betrieb demnach kein Handwerk aus und fällt somit auch nicht unter die Tarifverträge für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.
Die Voraussetzung dafür ist, dass seine Arbeitsweise durch ein wissenschaftlich-kunsthistorisches Herangehen geprägt ist. Insofern muss er keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und auch keine Beiträge abführen.
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 10. Mai 2019 (AZ: 10 Sa 275/18 SK).
Für Handwerksbetriebe des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks gilt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Demnach müssen die Betriebe für ihre Mitarbeiter Pflichtbeiträge zur Finanzierung einer Zusatzrente und der Berufsausbildung zahlen.
In vorliegenden Fall wehrte sich ein Restaurator gegen die Beitragspflicht. Er konnte den Abschluss eines Fachhochschulstudiums nachweisen und führte seinen eigenen Betrieb, mit dem er Restaurierungen, beispielsweise an historischen Denkmälern und Steinobjekten ausführt.
Mit dieser Tätigkeit führt er in seinen Augen keinen gewerblichen Betrieb, weil er durch seine akademische Ausbildung für den freien Beruf qualifiziert ist.
Die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (ZVK Steinmetz) argumentierte dagegen, dass sich auch Inhaber und Mitarbeiter von Handwerksbetrieben auf anspruchsvolle Restaurierungsarbeiten spezialisieren könnten.
Doch die Klage der Zusatzversorgungskasse war nicht erfolgreich. Ein Restaurator mit akademischer Ausbildung fällt mit seinem Betrieb nicht unter die Tarifverträge für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Es handelt sich somit nicht um einen Handwerksbetrieb. Selbst die verwendeten Werkzeuge wie Mikroskop, Schwamm oder Pinsel seien untypisch für ein Handwerk.
Themen:
LESEN SIE AUCH
PKV: Dürfen Geschlechtsangleichungen ausgeschlossen werden?
Urteil mit Signalwirkung: Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass Ausschlussklauseln für geschlechtsangleichende Behandlungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind. Warum das Verbot mittelbarer Diskriminierung auch in Deutschland richtungsweisend sein könnte, erläutert Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther (BLD) in seinem Gastbeitrag für beck-online – mit Folgen für Versicherer und ihre Vertragsgestaltung.
Allianz verliert - Gericht kippt Rentenfaktor-Klausel
Versicherer dürfen bei privaten Rentenversicherungen keine einseitigen Leistungskürzungen vornehmen – das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 entschieden. Damit stärkt es nicht nur den Verbraucherschutz, sondern stellt auch die gängige Geschäftspraxis vieler Lebensversicherer infrage.
Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern: Wenn Datenschutz auf Steuerrecht trifft
Ein aktuelles Urteil des FG Hamburg stellt Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte vor ein Dilemma: Datenschutz versus Steuerrecht. Warum zu umfangreiche Schwärzungen im Fahrtenbuch teuer werden könnten – und was Betroffene jetzt beachten müssen.
Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Ostseehochwasser: Verbraucherschützer planen Musterklage gegen Versicherer
Viele Betroffene des Ostseehochwassers im Oktober 2023 fühlen sich im Stich gelassen – trotz Elementarschadenversicherung verweigern Versicherer die Leistung mit Verweis auf Sturmflut-Ausschlüsse. Nun wollen Verbraucherschützer eine Musterfeststellungsklage einreichen.
BGH bestätigt Gefährdungshaftung: Hundehalter haftet, Versicherung kann schützen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Tierhalterhaftung bekräftigt und klargestellt: Hundehalter müssen auch ohne eigenes Verschulden für Verletzungen haften, die durch ihr Tier verursacht werden. Im konkreten Fall forderte eine gesetzliche Krankenkasse erfolgreich Behandlungskosten zurück. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wie sich der Rechtsstreit ums geerbte Haus vermeiden lässt
Die meisten Immobilien gehen nach Todesfällen an mehrere Erben. Uneinigkeit über die Verwertung des geerbten Hauses ist dabei vielfach vorprogrammiert. Ein Partner für Teilerbauseinandersetzungen kann Streit vermeiden und ein wirtschaftliches Ergebnis für Betroffene erzielen. Warum das Modell auch für Versicherer interessant sein kann, erklären Robert Lindenstreich und Florian Kania vom Frankfurter Startup Remedium. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/25.
Versicherung oder Verbrauchertäuschung? BVK mahnt Kaufland-Tochter ab
Wie transparent muss digitaler Versicherungsvertrieb sein – und wer darf sich überhaupt als Vermittler bezeichnen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer neuen juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und einem Tochterunternehmen von Kaufland. Der Vorwurf wiegt schwer: Irreführung der Verbraucher durch unzulässige Vermittlerkennzeichnung. Und der Fall könnte Signalwirkung haben.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.